Kommunale Wärmeplanung
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, auf lokaler Ebene zu überprüfen, ob eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung möglich ist. Zudem soll die kommunale Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoptionen in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet sind. Für diese Versorgungsoptionen sollen anschließend realistische und wirtschaftliche Transformationspfade entwickelt werden.
Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 schaffte dabei die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Kommunen mit 100.000 oder mehr Einwohner*innen müssen ihre Wärmepläne bis zum Stichtag (30.06.2026) erstellt haben. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner*innen haben für die Fertigstellung ihrer Wärmeplanung Zeit bis zum 30.06.2028.
Die Stadt Taucha konnte bereits vor dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes und vor der Ausweitung der bundesweiten Haushaltssperre eine Zuwendung von 121.530 € (100%ige Förderung) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten und dank des Beschlusses vom Stadtrat am 14.12.2023 zu Beginn des Jahres 2024 mit der kommunalen Wärmeplanung starten.
Über eine öffentliche Ausschreibung konnte das Team für Technik aus Leipzig für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung gewonnen werden. Der Auftragnehmer verfügt durch langjährige Erfahrung und die verschiedenen Firmenstandorte in Karlsruhe, Berlin, München, Nürnberg und Leipzig über umfangreiche Erfahrungen im Rahmen von Energiekonzepten und Machbarkeitsstudien, insbesondere aber auch in der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.
Vorgehen
Der grundsätzliche, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aufbau der kommunalen Wärmeplanung - bestehend aus Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Szenarienentwicklung, Zieldefinition und Maßnahmenkatalog - folgt einem standardisierten Ablauf. Diese Schritte stellen sicher, dass alle wichtigen Aspekte der Wärmeversorgung systematisch erfasst und geplant werden. Die Details innerhalb dieser Schritte können jedoch stark variieren und unterscheiden sich von Kommune zu Kommune - je nach geografischen und infrastrukturellen Voraussetzungen.
Zusätzlich zu diesen fünf Schritten zählen die Umsetzungsplanung mit Zeitplänen, Zuständigkeiten und Meilensteilen und die Einrichtung eines Monitoring-Systems zur Überprüfung der Erreichung der gewünschten Effekte, aber auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbindung lokaler Akteure zu festen Bestandteilen der kommunalen Wärmeplanung. In Taucha fanden während der Bearbeitung der KWP mehrere Workshops mit Vertretern der Verwaltung sowie lokalen Akteuren - wie den kommunalen Stromversorgern - statt. In diesen wurde sich über Ideen und Vorstellungen über das zukünftige Wärmenetz in Taucha beraten. Außerdem fand zu Beginn der kommunalen Wärmeplanung eine Bürgerbefragung statt, durch welche wichtige Informationen über Sorgen und Ängste der Bevölkerung, aber auch Möglichkeiten und Chancen gesammelt werden konnten.
Der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ist für Februar 2024 geplant. Der fertige Bericht wird voraussichtlich zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar öffentlich ausgelegt und steht anschließend auch auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich wird es als Hilfestellung für die Tauchaer Bürgerinnen und Bürger einen Frage-Antwort-Bogen geben, der Auskünfte über alle Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung geben soll.
Weitere Infos zur Kommunalen Wärmeplanung
Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ) vom BMWSB
Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und weitere Hilfe über das Bürgertelefon der SAENA
Informationen zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) der Verbraucherzentrale