Bürgerfragen

Bürgerfragen aus den Stadtratssitzungen

Einreichung von Fragen zum Stadtgeschehen der Stadt Taucha und zu den Ortsteilen an den Bürgermeister und die Verwaltung zur Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung

Die Stadtratssitzungen der Stadt Taucha finden monatlich (bis auf wenige Ausnahmen) statt. Die Stadtratssitzungen sind öffentlich und die Einwohner der Stadt Taucha und der Ortsteile haben zu Beginn jeder Sitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt die Möglichkeit, Fragen (eine zielgerichtete Frage nebst einer Nachfrage) zu stellen.

Damit eine Beantwortung während der Sitzung durch den Bürgermeister und die Verwaltung auch gewährleistet werden kann, sind die Fragen vorzugsweise im Vorfeld der Sitzung schriftlich einzureichen.

Dies ist elektronisch über die E-Mail: buergerfrage@taucha.de oder postalisch: Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13 in 04425 Taucha unter dem Kennwort: „Bürgerfrage“ möglich. 

Die Fragen und Antworten werden mündlich während der Stadtratssitzung vorgetragen und auf dieser Seite im Folgenden, welche regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird, nachzulesen sein.

Ihre Frage an den Bürgermeister und die Verwaltung sollte drei Tage vor der Stadtratssitzung vorliegen und sich auf ein Thema begrenzen, knapp und präzise formuliert sein. Sie ist zielgerichtet auf die Belange der Stadt Taucha und der Ortsteile bzw. zur aktuellen Entwicklung abzustellen.

Oktober 2024

  • Parkplatz Klebendorfer Straße

    „Ist es möglich den Parkplatz (den ursprünglich provisorischen Parkplatz) um die Hälfte bzw. um ¾ Fläche zu verkleinern, damit 4 Mieter dieses Parkplatzes seit 6 Jahren dort weiter Parkplatzmiete bezahlen dürfen?“

    Antwort:
    „Wie der Fragestellerin bereits bei ihrer Bürgeranfrage vom 06.02.2024 in der Stadtratssitzung am 29.02.2024 und weiterhin schriftlich mitgeteilt wurde, ist der Pachtvertag für den Parkplatz zum 31.12.2024 gekündigt worden. Die Anzahl der Parkplatznutzer ist von „12“ im Jahr 2019 auf „4“ im Jahr 2024 zurückgegangen. Daran würde sich auch durch die Verkleinerung des Parkplatzes nicht ändern. Damit war ein wirtschaftliches Handeln aufgrund des geringen Interesses zum Anteil der gestiegenen Pachtausgaben nicht mehr vertretbar. Der provisorische Parkplatz wird zurückgebaut und die Fläche dem privaten Eigentümer zurückgegeben.“

  • Fußgängersicherheit im OT Plösitz

    „Wann wird endlich etwas Konkretes für die Fußgängersicherheit im OT Plösitz auf der Wurzner Straße zwischen Bergstraße und Engelsdorfer Straße nach vielen Mahnungen getan?“

    Antwort:
    „Wie bereits bei vielen Terminen mit dem Fragesteller erläutert ist die Straße K7422 nicht in Zuständigkeit der Stadt Taucha, sondern unterliegt dem Landkreis. Den Terminplan zum Straßenbau können wir nur weitervermitteln, jedoch nicht bestimmen. Dennoch sind wir nicht untätig und treiben das Projekt voran. Wie bereits vermittelt, starteten wir mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle und damit verbunden einen Teil des Gehwegs in unserer Zuständigkeit. Im Bereich des jetzt geforderten Gehweges muss es zunächst rückständigen Grunderwerb geben. Das bedeutet, dass Teile der Fläche, in denen der Gehweg gebaut werden müsste auf privaten Grundstücken liegen. Ohne die Zustimmung der Eigentümer können wir in diesen Bereichen keinen Gehweg errichten. Zwangsenteignungen gibt es nur im Rahmen einen langwidrigen Planfeststellungsverfahren und erfordert sehr wichtige Gründe im Interesse aller. Im Bereich vor der Brücke Wurzner Straße haben wir einen viel zu schmalen Gehweg im Bestand (ca. 0,75 - 1 m). Auch hier müsste Grunderwerb getätigt werden um den Gehweg zu verbreitern. Die Bereitwilligkeit der betroffenen Anwohner uns eine Bauerlaubnis für die Überbauung Ihrer Grundstücke zu Gunsten des Gehweges zu erteilen prüfen wir. Unseren jüngsten Informationen nach wir der Landkreis die Brücke in den kommenden Jahren durch einen Neubau ersetzen. Dabei soll die neue Brücke mehrere Meter weiter nördlich errichtet werden um die derzeitig verbesserungswürdige Übersichtlichkeit beim Einfahren in den Ort zu verbessern und somit eine bessere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Würden wir jetzt den Gehweg im Bereich der Brücke sanieren, so würden wir diesen nach kurzer Zeit wieder verändern müssen und hätten somit doppelte Kosten. Das ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und im Zusammenhang im Umgang mit Steuergeldern nicht vertretbar. Den Vorschlag zur Umsetzung der vorgeschlagenen Interimslösung im Bereich Erdwall werden wir nochmals prüfen, verweisen aber auch darauf, dass es nicht üblich ist einen Gehweg zerstückelt zu errichten. Zum einen ist das nicht Wirtschaftlich und zum anderen löst das unser Problem in der Gesamtheit nicht. Es bedarf eines durchgehenden Weges und das ist unser vorrangiges Ziel. Folgende Punkte sind dabei zu beachten und werden eine Rolle im Beschluss über die Umsetzung oder nicht Umsetzung beeinflussen:

    Momentan gibt es entlang der Wurzner Straße (Brücke Richtung Engelsdorfer Straße) einen unbefestigten Gehweg. Die Breiten variieren dabei zwischen ca. 0,75 und 1,50 m. Die zuvor beschriebenen Teilbereiche, welche sich nicht im Eigentum der Stadt Tauche befinden sind momentan provisorisch aufgeschottert und können von Fußgängern genutzt werden. Einzige Ausnahme ist der Bereich vor der Hausnummer 34A. Hier befindet sich ein Erdwall, welcher bis an die Straße heran reicht. Der Erdwall liegt zur Hälfte auf städtischem Grund. Wir prüfen nun, ob dieser Erdwall abgetragen und der Bereich provisorisch aufgeschottert werden kann, damit ein durchgängiger interimsmäßiger Gehweg vorhanden ist. Durch das Abtragen des Erdwalles entsteht jedoch ein Höhenversprung zum anliegenden Grundstück, welcher durch Palisaden gesichert werden muss. Weiterhin steht auf dem Erdwall ein Betonmast, welche zum einen als Straßenbeleuchtungsmast und zum anderen als Träger des Stromversorgungskabels der anliegenden Häuser dient. Es ist zu prüfen, wie tief dieser Mast gegründet wurde. Sollte die Gründung und somit die Standsicherheit des Mastes nach abtragen des Erdwalles nicht durch zuvor genannte Palisaden sichergestellt werden können, so muss dieser Mast erst ersetzt werden. In diesem Fall muss erst die Mitnetz als Eigentümer der Stromleitung mit beteiligt werden. Weiterhin wäre in diesem Fall mit erheblich höheren Kosten zu rechnen, deren Wirtschaftlichkeit in Bezug auf den noch anstehenden Neubau des Gehweges abgewogen werden muss. Die Umsetzung des Mastes unter Einbeziehung der Mitnetz Strom würde zudem einen wesentlich längeren Zeitraum in Anspruch nehmen bis wir zum gewünschten Interimsgehweg kommen. Die Angesprochenen Bordsteine werden beim Interim nicht berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen eines Provisoriums aufgrund des erheblichen Aufwandes nicht gegeben. Dies sollte ursprünglich, wie richtig vom FB Bauwesen genannt, beim finalen Bau bis Ende 2025 erfolgen. Aufgrund jüngster Informationen über den anstehenden Neubau der Brücke wird sich die finale Variante des Gehweges nun leider auf Ende 2026 / Anfang 2027 verschieben, da es wirtschaftlich nicht vertretbar ist einen Gehweg zu errichten, wohlwissend, dass dieser, kurze Zeit darauf, im Rahmen des Brückenbaus wieder abgerissen und neu gebaut werden muss. Der Straßenbelag ist durch den Landkreis zu sanieren. Dies sollte aber aus bautechnischen Gründen erst nach oder im Zusammenhang mit der Bordsteinsetzung beim finalen Ausbau des Gehweges geschehen.“

  • Vermögensschutz von Grundstückseigentümer

    „In der Begründung zum neuen B-Plan Nr. 2*/A ist neben der Schaffung von neuem Wohnraum das Ziel der Bestandssicherung angegeben. Auch im derzeit gültigen B-Plan ist der bereits bebaute Teil von Waldenau als Wohngebiet gekennzeichnet. Für den bebauten Teil ergibt sich daher kein Änderungsbedarf. Trotzdem sind Änderungen geplant, indem die Baufenster der am äußeren Rand befindlichen Grundstücke entfernt werden sollen. Der Wald und das Waldgesetz existierten auch schon 1997 als der jetzt geltende B- Plan in Kraft gesetzt, die Grundstücke bebaut und verkauft wurden. Es ist also keine neue Sachlage eingetreten, die diese Änderung der Baugrenze rechtfertigen würde. Da die geplante Änderung eine erhebliche negative Auswirkung auf den Wert der Grundstücke hätte, möchte ich gern wissen, welche Maßnahmen die Stadt Taucha zum Vermögensschutz der Grundstückseigentümer vorsieht?“

    Antwort:
    „Zu der ersten öffentlichen Auslegung von dem Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ haben wir bereits vier Stellungnahmen von der Fragestellerin erhalten. Im Rahmen der Abwägung werden diese Stellungnahmen beachtet und die genannten Argumente abgewogen. Die Thematik, die angesprochen wird, wird bereits durch diese Einwendungen ebenfalls von uns bearbeitet. Durch die Verwaltung wird noch eine rechtssichere Information über die Sachlage im Bestandsgebiet geben. Diese wird zurzeit in Absprache mit dem Landratsamt und mit Rechtsanwälten vorbereitet. Der Einwand wird im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sein. Mit rechtlichem Beistand wird eine Lösung zu erarbeiten sein. Wie diese Lösung aussieht, kann noch nicht bekannt gegeben werden, es ist ein in Planung befindliches laufendes Verfahren und noch keine abgeschlossene Planung.“

  • Flaschencontainer-Platz in der Robert-Blum-Straße

    „In meinem Wohngebiet ist der Flaschencontainer-Platz in der Robert-Blum-Straße ein Schandfleck, was auf die Unvernunft der Anwohner zurückzuführen ist, die ihre Altkleider bei überfüllten Behältern einfach daneben lagern. Dies zieht Leute "magisch" an, die neben diesen abgelegten Beuteln Sperrmüll und Restmüll deponieren. Zum einen wäre es hilfreich, wenn die Kleider-Container öfter geleert werden könnten, vielleicht kann die Stadtverwaltung darauf einwirken und zum anderen bitte ich die Möglichkeit der Aufstellung einer gut sichtbaren Überwachungskamera vor Ort zu überprüfen. Diese würde bestimmt eine abschreckende Wirkung entfalten.“

    Antwort:
    „Eine Verlegung des Platzes ist aus unserer Sicht nicht möglich, dass uns kein entsprechendes Grundstück in der Zwickschen Siedlung zur Verfügung steht. Wie der Fragesteller zu Recht festgestellt hat, wird dieser Zustand durch die Unvernunft der Anwohner des Wohngebietes verursacht. Wir werden uns mit dem zuständigen Entsorger in Verbindung setzen, um den derzeitigen Zustand zu verbessern. Dazu gehört eine regelmäßige Entleerung und evtl. bauliche Maßnahmen zur Verschönerung des Wertstoffplatzes. Eine Einrichtung einer Videoüberwachung des öffentlichen Bereiches ist nicht möglich und auch aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.“

  • Schulanmeldung in der Parkschule

    „Da wir letzte Woche zur Schulanmeldung in der Parkschule waren und uns dort schon indirekt gesagt wurde, dass unser Kind nicht diese Schule besuchen kann auf Grund der zu geringen 1. Klassen und zu viele Schüler, stellt sich die Frage wann der schon längst fällige Bau oder wenigstens ein Teilbau stattfinden wird. Wir finden es schlimm das Kinder aus Dewitz, nur weil die Schuladresse hier ist, in die Regenbogenschule müssen. Man bekommt das Gefühl, das man die Sache einfach nur aussitzen will.“

    Antwort:
    „Wir würden die Situation auch gern anders haben und sind nicht zufrieden. Wir haben bereits 2 Teilbaugenehmigungen gestellt, um die Zeit bis zur vollständigen Baugenehmigung zu überbrücken. Die Container stehen auch fertig im Werk in Bayern. Leider haben wir aus dem Landratsamt die klare Ansage, dass bis zum Vorliegen der Baugenehmigung kein Container auf die Baustelle geliefert werden darf. Um Strafen im erheblichen Ausmaß zu umgehen, halten wir uns daran. Wir gehen aber davon aus, dass es noch in diesem Jahr umfangreich losgehen wird.“

  • Sanierung Dewitzer Straße / Höhe Gasthof Döbitz

    „In 2026 soll die Dewitzer Straße / Höhe Gasthof Döbitz neu gemacht werden, was ja erst Mal gut ist bei der Holperpiste. Nur was wird dann mit den Anwohnern, die ihre Autos am Straßenrand parken und keine Möglichkeit haben es auf das Grundstück zu stellen, da ja ein Radweg eingerichtet werden soll? Der Radweg wird zu 90% auch in Richtung Stadt nicht genutzt, obwohl die Übergänge alle super abgezeichnet wurden. Dies liegt an der falschen Beschilderung in diesem Bereich. Vielleicht sollte man ihn direkt als Fußgänger- und Radweg deklarieren. Für den Bereich Döbitz kann man ja in Richtung Gewerbehof und am Teich vorbei einen richtig guten Weg anlegen.“

    Antwort:
    zum Radweg:
    „Wir befinden uns derzeitig gemeinsam mit unserem Planer in der Grundlagenermittlung, also wie ist der aktuelle Bestand und beginnen danach mit einer Variantenuntersuchung. Unter anderem soll hierbei auch eine Variante geprüft werden, welche einen zu planenden Geh- und Radweg über "Sattelhof" - "Teichgasse" (am Teich vorbei) bis "An den Höfen" führt. Was verkehrsrechtlich umsetzbar und sinnvoll ist wird erst die Untersuchung zeigen. Die Varianten werden dann den Stadträten vorgestellt, welche darüber entscheiden können, ob und welche Variante wir bauen wollen. Fakt ist, die Straße und der Gehweg müssen saniert werden. Dies ist im Übrigen eine geförderte Maßnahme im Rahmen der Flughafenförderung.“

    zu den Parkplätzen: 
        
    „Geplant ist es das Parken auf der Straße künftig nicht mehr zu zulassen, um das Gefahrenpotenzial beim erforderlichen Überholen und Vorbeifahren an den Autos zu verhindern. Nach Prüfung und unserem Kenntnisstand verfügen im Abschnitt Dewitzer Straße zwischen "An den Höfen" und "Sattelhof" alle Grundstücke vor dem Haus über hinreichend Platz um, wenn benötigt, einen Stellplatz zu schaffen. Rund die Hälfe dieser Grundstücke verfügen bereits jetzt über einen Parkplatz / eine Garageneinfahrt/ oder eine Hofzufahrt. Anwohner kamen bereits ins Haus, um sich über die ohnehin geplante Errichtung eines geplanten Stellplatzes vor dem Haus und die erforderliche Bordsteinabsenkung abzustimmen. Wir stehen allem offen gegenüber. Keinen Stellplatz haben bzw. können die Hausnummern 97; 99; 101; 103 errichten da es sich um eine Grenzbebauung zur Straße hin handelt. Hierfür ist Teil der Maßnahme einen Parkplatz auf dem südlich gelegenen Schotterplatz (am Sattelhof) zu errichten (auch hier Finanzierung über Fördermittel Flughafen). Die genannten Grundstücke bei denen es keine Möglichkeit gibt einen Stellplatz auf dem Grundstück selbst zu schaffen liegen zwischen 40 und 55 m vom geplanten Parkplatz entfernt. Uns ist bewusst, dass ihr Grundstück eines davon ist. Ein öffentlicher Parkplatz 50 m von Ihrem Haus entfernt sollte aber ein guter Kompromiss sein, zumal ich auch noch einmal darauf hinweisen möchte, dass niemand einen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz vor seinem Grundstück hat. Der geplante Parkplatz schafft zudem Parkmöglichkeiten für Besucher der Anwohner, Gäste der Gaststätte, etc.“.

    Kommentar zum "nicht benutzen" Radweg Dewitzer Straße im Bestand:
    „In vielen Debatten des Stadtrats und der Ausschüsse wurde sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, den Forderungen vereinzelter Stadträte, vereinzelte Bürger und des ADFC nachzukommen und den Benutzungszwang auf den Fuß- und Radwegen aufzuheben und auf die Straße zu lassen.“

  • Beschaffenheit der Lindnerstraße

    „Die Lindnerstraße ist mittlerweile sehr frequentiert ist und hier sowohl mehrere Buslinien als auch Fahrzeuge, die dem Stau auf der B87/ Leipziger Straße entgehen wollen, durchfahren. Es kommt zu einer erheblichen Lärmbelästigung für alle Anwohner, vor allem auch durch das Kopfsteinpflaster. Des Weiteren wackeln beim Durchfahren die Wände und Schränke und es zeigen sich mittlerweile auch genügend Risse in den Häuserwänden. Gerade jetzt, während die LVB die Leitungen in der Lindnerstraße erneuert, macht es sich bemerkbar, wie stark belastet die Lindnerstraße durch den sonst rollenden Busverkehr sowie als Ausweichstrecke für die B87 ist. Meine Frage ist daher: Wie geht es mit der Lindnerstraße weiter? Wird diese ebenfalls (wie Freiligrath- und Bahnhofsstraße) saniert und für den starken Verkehr, der mittlerweile hier durchfließt, ausgelegt? Und sollte es keine Pläne hierfür geben: Gibt es Möglichkeiten den starken Verkehrsfluss hier einzudämmen, bspw. durch eine Einbahnstraßenregelung oder durch Umleiten der Buslinien?“

     Antwort:
    „Nach der Baumaßnahme der LVB wird die Lindnerstraße wieder gepflastert. Eine grundhafte Sanierung ist derzeitig nicht vorgesehen.“
    „Die Linderstraße hat derzeit eine Straßenbreite von 6 m. Damit ist auch ein beidseitiger Verkehr gewährleistet. Eine Regelung als Einbahnstraße geht nicht, da die Bahnhofstraße abgehangen ist und der gesamte Verkehr über die B 87 umgeleitet werden müsste. Eine Verlegung der Bushaltestellen muss mit den Verkehrsbetrieben abgesprochen werden. Dies ist aber auch nicht sinnvoll, da erst die Haltestelle behindertengerecht umgebaut worden ist und die Buslinien die Lindnerstraße befahren müssen, da auch diese sonst über die B 87 ausweichen müssten.“

  • Aktuelle Verkehrssituation der Dewitzer Straße

    „Die aktuelle Verkehrssituation der Dewitzer Straße ist, besonders mit Blick auf die nahe Zukunft, nicht gut. Es entstehen seit der Auflockerung der Radwegs-Regelung immer mehr Beinahe-Unfall-Situationen und die lange Gerade lädt viele Verkehrsteilnehmer zu teils absurd hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein. Mit der Fertigstellung der Straße „An der Gartenstadt“ und der bevorstehenden Eröffnung des Übergangsbaus der Grundschule 3, möchte ich gern wissen, ob Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung / allgemeinen Steigerung der Verkehrssicherheit der Dewitzer Straße ergriffen werden, um die Sicherheit der Anwohner und insbesondere der Kinder zu gewährleisten (auch an der schon bestehenden Kita „Spatzennest“, wo die Schilder sehr knapp davor aufgestellt sind und kaum sichtbar durch Bäume). Gibt es geplante Maßnahmen, wenn ja, welche und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?“

    Antwort:
    „Wir haben uns als Verkehrsbehörde immer bei allen verkehrsrechtlichen Maßnahmen an die gültigen Regelungen der StVO zu halten. Dies trifft natürlich nicht immer auf das Wohlwonnen aller Verkehrsbeteiligten.

    Auch im Bereich der Dewitzer Straße wurden und werden auch nach Fertigstellung der Schule Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt.

    1. Die Auflockerung der Radwegs-Regelungen ist auf Wunsch der Radfahrer abgeändert wurden. Mit dieser Maßnahme wurde auch an allen einmündenden Straßen zur Dewitzer Straße ein entsprechendes „rot“ dargestelltes Radfahrerpiktogramm aufgebracht.
    2. Im Bereich des Wohngebietes „An der Mühle“ wird eine neue Bushaltestelle geschaffen.
    3. Wenn die Schule in Betrieb geht wird in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen.
    4. Es werden dann auch Querungsmöglichkeiten, speziell für die Schulkinder, geschaffen.“

  • Kindergarten" Haus Sonnenschein" in Plösitz

    „Wie ist der momentane Stand in Bezug auf den Kindergarten" Haus Sonnenschein" in Plösitz? Gibt es eine Zurücknahme des Aufnahmestopps? Eine Einsichtnahme ins Gutachten wäre notwendig. Bisher wurde der Kindergartenleitung der Zugang dazu nicht gestattet.“

    Antwort:
    „Zur Kita in Plösitz selbst, gibt es keinen neuen Sachstand, welcher verkündet werden kann. Es gibt umfangreiche Diskussionen, auch mit den Stadträten in den Ausschüssen.“
    „Der Kita-Leitung wurde nicht aktiven Zugang zum Gutachten verweigert. Der Träger der Kita, die AWO, ist hier der eigentliche Ansprechpartner.  Seitens der AWO gab es weder eine Anfrage zur Gutachteneinsicht, noch gab es Zweifel an dem Gutachten. Hier sollte sich die Kita-Leitung mit dem Träger abstimmen.“

  • Bebauungsplan Waldenau

    „Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Im Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 wird im Punkt Z 2.2.1.2 gefordert: „Bei Neubebauung ist eine den landschaftlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste bauliche Dichte anzustreben.“

    Die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes Nr.2*/A „Waldenau“ in Bezug auf den neu geplanten „Konzeptbereich“ widerspricht sowohl dem Baugesetzbuch als auch dem Regionalplan in Bezug auf die geplante Baudichte und dem Maß der baulichen Nutzung. Der „Konzeptbereich“ ist in kleinster Weise an die vorhandene landschaftliche und siedlungsstrukturelle Gegebenheit der unmittelbar benachbarten Bereiche angepasst.

    Herr Bürgermeister, wie begründen Sie die Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben?“

    „Können Vertreter aus dem Wohngebiet Waldenau das Ergebnis der Abwägung erfahren, bevor eine Stadtratssitzung darüber entscheidet?“

    Antwort:
    „Der B-Plan befindet sich derzeit in einem laufenden Planungsverfahren. Ob es Abweichungen von gesetzlichen Regelungen gibt, werden die Träger öffentlicher Belange mitteilen und beurteilen. Gestellte Stellungnahmen und/oder Einsprüche werden in den Abwägungsprozess eingehen. Es wird zu einer rechtssicheren Abwägung kommen, gegen diese dann im Bedarfsfall auch geklagt werden kann.“

    „Ein nichtöffentliches Ergebnis kann nicht präsentiert werden, da das Ergebnis Stadtratsarbeit ist. Der Stadtrat besteht aus gewählten Vertretern der Bürger.“