Bürgerfragen aus den Stadtratssitzungen
Einreichung von Fragen zum Stadtgeschehen der Stadt Taucha und zu den Ortsteilen an den Bürgermeister und die Verwaltung zur Bürgerfragestunde in der Stadtratssitzung
Die Stadtratssitzungen der Stadt Taucha finden monatlich (bis auf wenige Ausnahmen) statt. Die Stadtratssitzungen sind öffentlich und die Einwohner der Stadt Taucha und der Ortsteile haben zu Beginn jeder Sitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt die Möglichkeit, Fragen (eine zielgerichtete Frage nebst einer Nachfrage) zu stellen.
Damit eine Beantwortung während der Sitzung durch den Bürgermeister und die Verwaltung auch gewährleistet werden kann, sind die Fragen vorzugsweise im Vorfeld der Sitzung schriftlich einzureichen.
Dies ist elektronisch über die E-Mail: buergerfrage@taucha.de oder postalisch: Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13 in 04425 Taucha unter dem Kennwort: „Bürgerfrage“ möglich.
Die Fragen und Antworten werden mündlich während der Stadtratssitzung vorgetragen und auf dieser Seite im Folgenden, welche regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird, nachzulesen sein.
Ihre Frage an den Bürgermeister und die Verwaltung sollte drei Tage vor der Stadtratssitzung vorliegen und sich auf ein Thema begrenzen, knapp und präzise formuliert sein. Sie ist zielgerichtet auf die Belange der Stadt Taucha und der Ortsteile bzw. zur aktuellen Entwicklung abzustellen.
Dezember 2024
Planentwurf Nr. 2*/ A " Waldenau"
„Auf Seite 24 des Planentwurfs Nr. 2*/ A " Waldenau" wird angegeben, dass eine Messung gemäß 26.BlmSchV nicht notwendig ist, da die Abstände zur Hochspannungsfreileitung eingehalten werden und die besonders sensible Nutzung "Altenwohnen" (was für eine gruselige Aussage) entfällt. Wäre es nicht besser, die Messung doch durchzuführen? Auch wenn das "Altenwohnen" entfällt, junge Familien sind auch sensible Nutzer. Ganz bestimmt kommen bei den zukünftigen Nutzern die Fragen zu den schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder auf.“
Antwort:
„Alle gesetzlich vorgegebenen Abstände zu Hochspannungsleitungen werden im Plangebiet eingehalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder zu erwarten sind. Von einer Messung wird daher abgesehen.“B-Plan Nr. 2*/ A " Waldenau"
„In der Begründung zu dem in der Abwägung befindlichen B-Plan Nr. 2*/A „Waldenau“ wird als Ziel die Bestandssicherung aufgeführt. Nähere Ausführungen dazu gibt es nicht. Welche Maßnahmen sollen das sein?
Antwort:
„Der Bestand in Waldenau ist im Moment ein Wohngebiet, das aber auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan als Mischgebiet verzeichnet ist. Um diesen Bestand zu berichtigen und zu sichern, wird das Mischgebiet in ein Wohngebiet umgewidmet.“B-Plan Nr. 2*/ A " Waldenau"
„§ 1 Abs. 7 BauGB begründet nicht nur für Eigentümer, sondern auch für obligatorisch Berechtigte, wie z.B. Mieter und Pächter, ein subjektives öffentliches Recht, da auch deren private Belange im Rahmen der Abwägung zu beachten sind. Dies stellt eine Parallele zum Abwägungsgebot des § 17 Abs. 1 S. 3 FStrG dar. Zwar vermittelt der § 1 Abs. 7 BauGB keinen Anspruch auf unmittelbare Durchsetzung von Belangen, aber dahingegen eine angemessene Berücksichtigung dieser innerhalb der Abwägung. Falls das nicht geschehen ist, könnte es sich daher beim Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ um einen möglichen Verstoß gegen die gerechte Abwägung handeln. Nach welchen Kriterien wurden bei Planungen und Entscheidungen bezüglich der Erstellung Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ eine gerechte Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB vorgenommen und wurden die Stadträte so informiert, dass Sie eine sach- und fachgerechte Entscheidung treffen konnten oder können?“
„Durch Veränderung der Raumordnung durch den Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ scheint der Gebietserhaltungsanspruch nach § 15 (1) BauNVO nicht gewährleistet. Die bisher festgelegte bauliche Nutzung sollte gerade die nun zu befürchtende Beengung des Nachbarn vermieden werden, was auch zu den nachbarschützenden Vorschriften zählt (BVerwG, Beschluss vom 02.02.2000, Az.: 4 B 87/99). Wurde bei dem Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ rechtskräftig untersucht und sichergestellt, dass kein Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch nach § 15 (1) BauNVO vorliegt und nachbarschützenden Vorschriften (BVerwG, Beschluss vom 02.02.2000, Az.: 4 B 87/99) berücksichtigt und eingehalten werden und wo ist das für mich einsehbar?“
„Nach § 8 (2) BauGB ist ein Bebauungsplan grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach unseren Kenntnissen waren im Konzeptionsgebiet Waldenau bisher die Mehrwohnungsanlagen nicht vorgesehen und somit könnte ein Verstoß gegen Ziele der Raumordnung vorliegen. Wurde bei dem Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ rechtskräftig untersucht und sichergestellt, dass kein Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung vorliegt und wo ist das für mich einsehbar?“
Antwort:
„Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ läuft und die Unterlagen sind noch in der Bearbeitung. Wie ein Verfahren verläuft, können Sie gern auf unserer Homepage unter www.taucha.de/rathaus/bauwesen/lexikon-stadtplanung nachlesen. Sie können davon ausgehen, dass alle Stellungnahmen den Stadträten samt Abwägungsvorschläge zur Entscheidung vorgelegt werden.Bei der Bearbeitung eines Bebauungsplanes kommt nur das Baugesetzbuch in Betracht. Die Baunutzungsverordnung, die Sie zitieren, wird bei Baugenehmigungsverfahren als Gesetzvorlage genommen.
Die Stellungnahme der Raumordnungsbehörde zu dem letzten Entwurf können Sie gern bei uns im Bauamt einsehen. Der Flächennutzungsplan bestimmt keine Geschossigkeit, sondern ist ein „Fahrplan“ der Gemeinde zur Nutzung der Flächen. In diesem konkreten Fall sind die Flächen von Waldenau in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Taucha als Wohngebiet ausgewiesen.“
B-Plan Nr.2*/ A " Waldenau"
„In einer Antwort zu den Bürgerfragen im November 2024 zum Bebauungsplan Waldenau 2*/A antworten Sie: „Das Ziel der Stadt ist nicht, den Bürger das Baurecht zu entziehen, sondern eine rechtssichere Planungssituation für die Flächen zu schaffen.“ In dem durch Sie ausgelegten Bebauungsplan Waldenau 2*/A haben Sie in knapp der Hälfte der bereits bebauten Grundstücke die Baugrenze einschließlich dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise gelöscht. Ich bitte als Grundstücksbesitzerin eines dieser Grundstücke, die nach der von Ihnen geplanten rechtskräftigen Änderung des B-Planes keine Baugrenzen mit dem Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise mehr aufweisen, um Erläuterung, welche Baurechte ich dann noch auf meinem Grundstück habe.“
Antwort:
„Die Problematik mit dem Waldabstand und § 25 SächsWaldG ist allen Betroffenen bekannt. Die Baugrenzen wurden nach Verlangen von Landratsamt Nordsachsen aus dem Plan entfernt. Eine rechtssichere Stellungnahme unserseits ist noch in Arbeit und wird gleich nach Fertigstellung an die betroffenen Bürger versendet. Ihr Recht auf Bestandsschutz ist dabei unstrittig.“Nachfrage zur landwirtschaftlichen Fläche / Buschbewuchs zu Lasten des wildwachsenden Waldes vernichtet:
„Weswegen wird nicht der Besitzer dieses Grundstücksareals dazu aufgefordert, den Zustand bei Bau der Siedlung wiederherzustellen, sondern vielmehr die Grundstücksbesitzer, dadurch das die Baugrenzen verändert werden?"
Antwort:
„Die vorgenannten Fragen sind Themen, welche im Büro des Fachbereichsleiters Bauwesen der Stadtverwaltung Taucha, Herrn Zacharias, in einem persönlichen Gespräch eruiert und ausführlich besprochen und diskutiert werden sollten. Es wird ein Gesprächstermin angeboten, da auch das Forstamt zwecks Klärung hier einzubeziehen wäre. Das Landratsamt ist beteiligt. Letztendlich ist das Waldrecht höher als das Baurecht. Der Fragesteller wird das Gesprächsangebot annehmen.“künftige Stellplätze / Stellflächenplanung in Taucha-Waldenau
„Es sind 1,19 Stellplätze pro WE im neuen B-Plan angedacht. Uns erscheint das zu wenig, da im Bestandsgebiet mindestens 2 Fahrzeuge pro Haus bereits genutzt werden. Wie ist gesichert, dass die umweltfreundlichen E-Fahrzeuge künftig vor den geplanten Reihenhäusern vom eigenen Solarstrom geladen werden können? Wie stehen Sie dazu?“
Antwort:
„Diese Frage wurde bereits in der Stellungnahme vom 29.08.2024 gestellt und wird im Rahmen der Abwägung im Verfahren behandelt. Generell ist die Stadt Taucha für umweltfreundliche E-Fahrzeuge und es wird sich hierfür eingesetzt.“Versickerung
„Mir wurde zur Kenntnis gegeben, dass die Stadt Taucha für den Bereich Ernst-Toller-Straße / Erich-Mühsam-Straße eine Versickerung plant. Die Realisierung würde zu katastrophalen Folgen führen. Wenn es so ist, bitte ich Sie um einen kurzfristigen Termin für ein persönliches Gespräch. Darin zeige ich Ihnen die geologischen Strukturen für den Bereich auf.“
Antwort:
„Es wäre schön gewesen, wenn Sie ihren Kenntnisgeber mit benannt hätten, um uns gegen die Verbreitung von Fehlinformationen zu wehren. Wir befinden uns derzeit in der Grundlagenermittlung und Vorplanung und wir haben Baugrunduntersuchungen beauftragt. Richtig ist, dass auch die Variante mit einer Versickerung zwingend zu prüfen ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch funktioniert und umgesetzt wird.“
November 2024
Grund- und Hauseigentümer/Rechtssicherheit "Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"
„Als Grund- und Hauseigentümer im seit 1998 bestehenden Eigenheim-Siedlungsgebiet innerhalb der gezeichneten Planungsgrenzen bewegt uns auf Grundlage der Formulierungen im Punkt 9 der Begründung zum vorgelegten Bebauungsplanentwurf und der Ausweitung der Plangrenzen auch über unser Bestandsgebiet, wonach eine Rechtsicherheit hergestellt werden soll. Das veranlasst uns zu der daraus abzuleitenden Frage: Ist diese Rechtssicherheit etwa in Frage gestellt? Ich bitte die Stadtverwaltung und das Beschlussgremium um die konkrete Auskunft: Unter welchen Aspekten des unserem Eigentum zugrunde liegenden Bebauungsplans Nr. 2 "Mischgebiet an der Portitzer Straße" von 1997 und den zugehörigen Dokumenten, sowie den jeweils erteilten Einzelbaugenehmigungen ist die Rechtssicherheit in Frage zu stellen oder könnte sie nicht gegeben sein?
Antwort:
„Die Bestandsbereiche im Süden und Westen in Waldenau befinden sich innerhalb eines 30 m Waldabstand nach § 25 SächsWaldG. Das ist Fakt und die aktuelle Situation. Zur damaligen Zeit der Bebauung wurden der Bebauungsplan und die jeweiligen Baugenehmigungen nicht unter Beteiligung des Forsts geplant und erteilt, was damals auch so üblich und nicht vorgeschrieben war. Seit einigen Jahren ist aber diese Waldabstandssituation in Waldenau bekannt und ungeklärt. Um die Rechtssicherheit im Bereich Planung und Bauen zu schaffen, haben wir konkrete Anfragen beim Landratsamt (Planungsamt und Forstbehörde) gestellt und eine rechtliche Stellungnahme zu der Situation bei unseren Rechtsanwälten gefordert. Wenn sich alle geäußert haben, werden wir die Ergebnisse an die Betroffene umgehend zusenden. Das Ziel der Stadt ist nicht, den Bürger das Baurecht zu entziehen, sondern eine rechtssichere Planungssituation für die Flächen zu schaffen.“Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"
„Es stellt sich im Weiteren die Frage, ob der vorgelegte Entwurf überhaupt für eine umfassende Bewertung und Beschlussfassung als Bestandteil der Bauleitplanung eines in sich geschlossenen Bebauungsgebietes unserer Stadt Taucha hinreichend und zulässig ist? Zur Begründung: Die eingereichten Planunterlagen schließen im für die Änderung maßgeblichen Teil, der ein Mischgebiet zu einem Wohngebiet wandeln soll, wesentliche unmittelbar benachbarte Gebietsteile (243 und 244/4) aus und verweisen diese an die weitere Gültigkeit der B-Planes Nr. 2 „Mischgebiet an der Portitzer Straße“ von 1997 bzw. eine spätere Befassung. Aus zwei Gründen scheint das nicht hinnehmbar. Erstens wird damit eine unmittelbare räumliche Beziehung mit späterem Konfliktpotenzial herbeigeführt, dessen Klärung den Grundstückseigentümern der weiterhin nicht bebauten Grundstücke zugeschoben wird. Eine qualifizierte Beschlussfähigkeit scheint wegen dieser Widersprüche nicht gegeben, weil keine belastungsfähige Beurteilung des Gesamtplanes vorgenommen werden kann. Zweitens werden durch die drohende Mehrfachbefassung mit dem Thema und dem Ziel einen insgesamt beurteilungs- und beschlussfähigen B-Plan-Entwurf zu bearbeiten, die wirtschaftlichen und personellen Ressourcen der Stadtverwaltung mehr als erforderlich in Anspruch genommen. Dies verbietet sich auch aus Respekt gegenüber den Freizeitressourcen der überwiegend ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte. Deshalb erlaube ich mir, vorzuschlagen, ob die Gremien überlegen sollten, den eingereichten Entwurf als unvollständige Planunterlage zurückzuweisen und vor einer erneuten Einreichung und Annahme zu verlangen, dass eine gesamt beurteilungsfähige Planunterlage, die im Einvernehmen mit den Planungsabsichten aller von der Veränderung der Nutzungsart betroffenen Grundstückseigentümer im Änderungsbereich erstellt wird.Antwort:
„Mit dem Eigentümer der zwei benannten Flächen gab es zahlreiche Gespräche. Es wurde angeboten, dessen Flächen mitzuplanen, wobei er sich finanziell in die Planungskosten beteiligen sollte. Das war seinerseits nicht gewünscht. Deswegen waren wir gezwungen diese Flächen rauszunehmen. Damit ändert sich das Planungsrecht für diesen Eigentümer nicht. Nach der Änderung wird er ein Mischgebiet haben. Im Moment kann er nur Gewerbe entwickeln, da vom rechtskräftigen Bebauungsplan die Wohnanteile bereits entwickelt sind. Unsere personellen Ressourcen nehmen wir gern in Anspruch, um die Bauplanungssituation in Waldenau rechtssicher zu klären.“Geplantes Industriegebiet OT Merkwitz
„Es gibt eine neu gegründete Bürgerinitiative (BI) in Merkwitz. Es soll durch die BI der Unmut und die Erklärung kundgetan werden, dass die Mitglieder gegen ein neues Gewerbe- und Industriegebiet auf der Flur Merkwitz Richtung Hohenheida sind. Die Merkwitzer sind es leid, dass ständig die Lebens- und Wohnsituation verschlechtert werden soll (in den letzten Jahren in Verbindung mit dem Industriepark Nord und der Nachtflugangelegenheit). Die BI denkt, die Mehrheit der Merkwitzer Bürger zu vertreten. Es ist weder zeitgemäß - noch vertretbar, 90 ha fruchtbares Ackerland zu vernichten, zu versiegeln und der eigentlichen Nutzung zu entziehen.
1. Wie würden Sie, Damen und Herren Stadträte, dazu stehen, wenn vor Ihrer Haustür so ein Gebiet entstehen würde? Bitte denken Sie darüber nach.
2. In den Planungen sind Verkehrsströme ermittelt, welche in das Gebiet fahren sollen. Es handelt sich um 2.600 Fahrzeuge pro Tag, davon 500 LKWs. Ein ganzer Teil wird sich durch Taucha bewegen, um nach Merkwitz zu kommen. Wie können Sie das gegenüber Bürgern und Kinder (fahren auf nicht vorhandenen Fahrradwegen nach Taucha oder auf schlecht ausgebauten Gehwegen) erklären und wie können Sie das verantworten?“Antwort:
„Es wurde eine Verkehrszählung von Autos und LKWs vorgenommen. Dies wird in den Gutachten ausgewertet. Wir stehen zu Beginn der Planung, mithin bei der frühzeitigen Beteiligung, welche gerade beendet worden ist. Es sind zahlreiche Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Die Erstellung der Ergebnisse der Auswertung wird bis Mai 2025 andauern, diese werden den Bürgern vorgelegt und mit den Bürgern besprochen.“Erhalt Landwirtschaftsfläche nach Flächennutzungsplan Nr. 70
„Was werden Sie als Bürgermeister und die Stadtverwaltung Taucha tun, um den Landwirtschaftsbetrieb Böhme in Merkwitz bei dem Flächentausch mit der Stadt Leipzig zu unterstützen sowie den Erhalt der Landwirtschaftsfläche nach Flächennutzungsplan Nr. 70 zu realisieren.“
Antwort:
„Zu Ihrer Bürgerfrage haben wir bereits diverse Schreiben gleichen Inhaltes zugesandt bekommen, unter anderem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 70. Wir sind im Gespräch mit der Stadt Leipzig zu dem gewünschten Flächentausch.“Hebesatzsatzung
„Hat bei der Entscheidung der Hebesätze zur Grundsteuer die Lärmbelästigung, besonders in der Nacht, durch den Flughafen Leipzig/Halle eine Rolle gespielt?“
Antwort:
„Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 14.11.2024 die Vorlage zur Beschlussfassung der Hebesatzsatzung auf der Tagesordnung.
Die Grundsteuerreform ist eine Gesetzes- und Verwaltungsreform, welche die Stadt Taucha ordnungsgemäß umzusetzen hat. Die Rahmengesetzgebung wird vom Bund und den Freistaat Sachsen vorgegeben. Die Bewertung der Grundstücke (neue Messbeträge) werden aufgrund der abgegebenen Daten der Grundsteuererklärungen der einzelnen Eigentümer vom jeweils zuständigen Finanzamt vorgenommen. Die Stadt Taucha erhebt den offiziellen Grundsteuerbetrag der Eigentümer mit dem dann neuen beschlossenen Hebesatz. Die Lärmbelästigung durch den Flughafen spielt bei der Entscheidungsfindung für die Höhe des Hebesatzes keine Rolle, da dies auch kein Bewertungsparameter im Rahmen der Grundsteuerreform gesetzlich darstellt.“Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"
„Taucha hat z. Zt. ca. 16.100 Einwohner. Es ist im Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau" angegeben, dass bis 2030 600 WE neu errichtet werden sollen - für 1.800 Einwohner (bei 2 Erw. und 1 Kind). Das heißt, Taucha soll um 12 % wachsen im Gegensatz zu Leipzig mit 6-9 % und Dresden mit 0-6%. Viele Gebiete in Sachsen werden bis zu minus 0% ausweisen. Quelle Statistisches Landesamt Sachsen. 2023 - also noch vor dem Geburtenknick. In Taucha ist genehmigtes Baurecht geschaffen für Waldblick 360 WE, Gartenstadt 80 WE, Steinbruch 30 WE, Bogumils Park 90 WE. Frage: Warum muss in Waldenau so intensiv in Höhe und Dichte gebaut werden?
Antwort:
„Das Projekt „Waldenau“ ist ein privates Projekt. In Taucha herrscht ein hoher Bedarf an Mietwohnungen. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Tauchaer Bürger zu schaffen. Projekte mit Einfamilienhäusern wie Waldblick und Gartenstadt haben wir bereits und da investieren die Entwickler nur in die Erschließung. Geschosswohnungsbau mit Mietwohnungen ist schwieriger zu realisieren, da die Entwickler auch in den Hochbau und damit mehr investieren müssen und länger auf Erträge und Amortisierung warten. Baurecht dafür haben wir auch am Bogumils Park und der Ebertwiese geschaffen, aber die Realisierung ist ungewiss. Hier geht es hauptsächlich um Gründe der Wirtschaftlichkeit.“„Die tatsächlichen Wohneinheiten entsprechen nicht den vom Fragesteller/Fragestellerin angenommen Wohneinheiten.“
Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"
„Im Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 2*/A Waldenau steht auf Seite 27, dass das Verkehrsaufkommen um 3% ansteigt. Wie kommen sie auf diese Zahl?“
Antwort:
„Wir haben für die Bürgerfrage aufgrund der Kurzfristigkeit noch keine Rückmeldung vom Planer. Wir können nur auf die schriftliche Antwort verweisen.“Antwort durch das Planungsbüro im Nachgang der Sitzung:
„Für das Vorhaben wurde keine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, da dies bei einer Ansiedlung in der Größe an dieser Stelle i.d.R. nicht erforderlich ist. Dies wurde auch von den TÖBs bestätigt, da keine Forderungen für Nachweise eingegangen sind.
Die übergeordneten Straßen Zur Waldenau und Jägerstraße sind eingeordnet als Sammelstraßen und können wie in der Begründung geschrieben ca. 400 – 800 Kfz pro Stunde abwickeln. Damit können sie den induzierten Verkehr durch die Entwicklung als zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Hierbei kann aus Erfahrung mit vergleichbaren Gebietsentwicklungen mit einem Verkehrsanstieg von 3 % gerechnet werden.
Weiterhin wurde die Erschließung bereits so geplant, dass sie das Verkehrsaufkommen eines Mischgebietes aufnehmen kann. Eine derartige Belastung wird mit dem geplanten Vorhaben voraussichtlich weit unterschritten.“Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"
„Bezüglich des Planentwurfs Waldenau auf Seite 27: Es ist mit einem Anstieg des Verkehrsaufkommens von 3% zu rechnen. Wie wurde diese Zahl berechnet?“
Antwort:
„Wir haben für die Bürgerfragen aufgrund der Kurzfristigkeit noch keine Rückmeldung vom Planer. Wir können nur auf die schriftliche Antwort verweisen.“Antwort durch das Planungsbüro im Nachgang der Sitzung:
„Für das Vorhaben wurde keine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, da dies bei einer Ansiedlung in der Größe an dieser Stelle i.d.R. nicht erforderlich ist. Dies wurde auch von den TÖBs bestätigt, da keine Forderungen für Nachweise eingegangen sind.
Die übergeordneten Straßen Zur Waldenau und Jägerstraße sind eingeordnet als Sammelstraßen und können wie in der Begründung geschrieben ca. 400 – 800 Kfz pro Stunde abwickeln. Damit können sie den induzierten Verkehr durch die Entwicklung als zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Hierbei kann aus Erfahrung mit vergleichbaren Gebietsentwicklungen mit einem Verkehrsanstieg von 3 % gerechnet werden.
Weiterhin wurde die Erschließung bereits so geplant, dass sie das Verkehrsaufkommen eines Mischgebietes aufnehmen kann. Eine derartige Belastung wird mit dem geplanten Vorhaben voraussichtlich weit unterschritten.“Diese Bürgerfrage ist ähnlich der Bürgerfrage zuvor, wurde aber von einem anderen Verfasser eingereicht. Diese wird somit hier separat veröffentlicht.
Ortschaft Plösitz
„Wie möchten sie die Wohnsituation in Plösitz in den nächsten Jahren attraktiver gestalten? Die Straßenbeleuchtung der Ortschaft Plösitz ist besonders in den Bereichen der Kriekauer Straße Richtung Panitzsch, der Engelsdorfer Straße Richtung der Kola- Leipzig sowie weiteren Straßenzügen unzureichend. Besonders in den dunklen Jahreszeiten stellt das ein erhebliches Problem für Fahrradfahrer und Fußgänger dar. Des Weiteren gibt es in Plösitz kaum befestigte Fußwege bzw. an manchen Straßen gar keine. Ebenso wenig wie Radfahrwege. Die Kriekauer Straße und die Wurzener Straße ist besonders am Morgen und ab Nachmittag (14.00 Uhr) von Schülern stark frequentiert, die mit dem Rad von Panitzsch nach Taucha in die Mittelschule oder in das Gymnasium fahren. Die Straßenbreite reicht mit dem heutigen Verkehr von Lastwagen und Bussen nicht mehr aus, um gefahrenfrei auf dieser Straße zu laufen oder mit dem Rad zu fahren. Zumal sich kaum an die entsprechende Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h gehalten wird. Auch sollte es wieder eine direkte Busverbindung zwischen Plösitz und der Straßenbahnendstelle Taucha geben, um die beiden Orte wieder schnell und sicher zu erreichen. Um den Zuzug von Familien mit Kindern zu ermöglichen, sollten den Interessenten bezahlbare Grundstücke in Aussicht gestellt werden. Welche momentan auch nicht vorhanden sind. Jeder Stadtteil von Taucha hat einen Spielplatz (Sehlis, Dewitz, Graßdorfer Wäldchen, Schöppenteich, KIM- Blöcke, Bogumils- Garten um nur einige zu nennen) Nur Plösitz hat keinen. Wenn jetzt die Entscheidung, die KITA- "Haus Sonnenschein" zu schließen im Raum steht, hätte Plösitz nur noch einen Bäcker. Das kann nicht im Sinne der Stadt Taucha sein. er Ortsteil Plösitz wird zunehmend vergreisen. Um den prognostizierten Bewohnerschwund in den nächsten Jahrzenten in Taucha entgegenzuwirken muss etwas getan werden. Nicht nur in der Stadt Taucha selber, sondern auch in den umliegenden Ortschaften, wie Plösitz.
Antwort:
„Folgende Maßnahmen wurden bereits durchgeführt:- Straßenbeleuchtung Idastraße + Florastraße 2023/2024 erneuert
- Bushaltestelle Engelsdorfer Straße Ecke Wurznerstraße beidseitig neu
- Neubau Brücke über die Parthe im Verlauf des "Schulweges“ Richtung „Am Schmiedehöfchen“
Folgende Maßnahmen sind geplant für 2024 / laufend:
- Sanierung "Schulweg" zwischen Plösitz und Taucha (Bereiche Kriekauer Straße bis Kreuzung Plösitzer Weg)
Folgende Maßnahmen sind geplant für 2025:
- 2/3 QT 2025 Bau eines Geh- und Radweges entlang der Kriekauer Straße Ecke Engelsdorfer Straße bis Anschluss bestehender Geh- und Radweg Ortsausgang Richtung Taucha inklusive Erneuerung Straßenbeleuchtung in diesem Abschnitt. Anliegerinformation + Auslegung Plan im Rathaus wird im Dezember erfolgen.
- Sanierung der Bushaltestellen (beidseitig) Engelsdorfer Straße Ecke Kriekauer Straße
Folgende Maßnahmen sind in Prüfung zur Umsetzbarkeit:
- Umbau landwirtschaftlich genutzter Weg von Kola Richtung Sommerfelder Straße bis Grenze Stadtgebiet zu Geh- und Radweg mit zugelassener landwirtschaftlicher Nutzung / Befahrbarkeit (analog Radweg Merkwitz-Pönitz aber in Pflasterbauweise)
- Bau eines Gehweges in der Wurzner Straße in Plösitz
- Sanierung Kreuzungsbereich Margarethenweg / Engelsdorfer Straße vor Kola Leipzig
Folgende Maßnahmen sind langfristig angedacht die Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit zu untersuchen:
- Gehweg / Geh- und Radweg Engelsdorfer Straße Ecke Wurzner Straße bis Kola
Wir streben an, den bestehenden Spielplatz des Haus Sonnenschein für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Sobald hier konkrete Termine zur Zukunft der Kita stehen, werden wir die Anforderungen dazu prüfen und zeitnah nach Freigabe des Grundstücks und entsprechenden Machbarkeit umsetzen.“
Oktober 2024
Parkplatz Klebendorfer Straße
„Ist es möglich den Parkplatz (den ursprünglich provisorischen Parkplatz) um die Hälfte bzw. um ¾ Fläche zu verkleinern, damit 4 Mieter dieses Parkplatzes seit 6 Jahren dort weiter Parkplatzmiete bezahlen dürfen?“
Antwort:
„Wie der Fragestellerin bereits bei ihrer Bürgeranfrage vom 06.02.2024 in der Stadtratssitzung am 29.02.2024 und weiterhin schriftlich mitgeteilt wurde, ist der Pachtvertag für den Parkplatz zum 31.12.2024 gekündigt worden. Die Anzahl der Parkplatznutzer ist von „12“ im Jahr 2019 auf „4“ im Jahr 2024 zurückgegangen. Daran würde sich auch durch die Verkleinerung des Parkplatzes nicht ändern. Damit war ein wirtschaftliches Handeln aufgrund des geringen Interesses zum Anteil der gestiegenen Pachtausgaben nicht mehr vertretbar. Der provisorische Parkplatz wird zurückgebaut und die Fläche dem privaten Eigentümer zurückgegeben.“Fußgängersicherheit im OT Plösitz
„Wann wird endlich etwas Konkretes für die Fußgängersicherheit im OT Plösitz auf der Wurzner Straße zwischen Bergstraße und Engelsdorfer Straße nach vielen Mahnungen getan?“
Antwort:
„Wie bereits bei vielen Terminen mit dem Fragesteller erläutert ist die Straße K7422 nicht in Zuständigkeit der Stadt Taucha, sondern unterliegt dem Landkreis. Den Terminplan zum Straßenbau können wir nur weitervermitteln, jedoch nicht bestimmen. Dennoch sind wir nicht untätig und treiben das Projekt voran. Wie bereits vermittelt, starteten wir mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle und damit verbunden einen Teil des Gehwegs in unserer Zuständigkeit. Im Bereich des jetzt geforderten Gehweges muss es zunächst rückständigen Grunderwerb geben. Das bedeutet, dass Teile der Fläche, in denen der Gehweg gebaut werden müsste auf privaten Grundstücken liegen. Ohne die Zustimmung der Eigentümer können wir in diesen Bereichen keinen Gehweg errichten. Zwangsenteignungen gibt es nur im Rahmen einen langwidrigen Planfeststellungsverfahren und erfordert sehr wichtige Gründe im Interesse aller. Im Bereich vor der Brücke Wurzner Straße haben wir einen viel zu schmalen Gehweg im Bestand (ca. 0,75 - 1 m). Auch hier müsste Grunderwerb getätigt werden um den Gehweg zu verbreitern. Die Bereitwilligkeit der betroffenen Anwohner uns eine Bauerlaubnis für die Überbauung Ihrer Grundstücke zu Gunsten des Gehweges zu erteilen prüfen wir. Unseren jüngsten Informationen nach wir der Landkreis die Brücke in den kommenden Jahren durch einen Neubau ersetzen. Dabei soll die neue Brücke mehrere Meter weiter nördlich errichtet werden um die derzeitig verbesserungswürdige Übersichtlichkeit beim Einfahren in den Ort zu verbessern und somit eine bessere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Würden wir jetzt den Gehweg im Bereich der Brücke sanieren, so würden wir diesen nach kurzer Zeit wieder verändern müssen und hätten somit doppelte Kosten. Das ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und im Zusammenhang im Umgang mit Steuergeldern nicht vertretbar. Den Vorschlag zur Umsetzung der vorgeschlagenen Interimslösung im Bereich Erdwall werden wir nochmals prüfen, verweisen aber auch darauf, dass es nicht üblich ist einen Gehweg zerstückelt zu errichten. Zum einen ist das nicht Wirtschaftlich und zum anderen löst das unser Problem in der Gesamtheit nicht. Es bedarf eines durchgehenden Weges und das ist unser vorrangiges Ziel. Folgende Punkte sind dabei zu beachten und werden eine Rolle im Beschluss über die Umsetzung oder nicht Umsetzung beeinflussen:
Momentan gibt es entlang der Wurzner Straße (Brücke Richtung Engelsdorfer Straße) einen unbefestigten Gehweg. Die Breiten variieren dabei zwischen ca. 0,75 und 1,50 m. Die zuvor beschriebenen Teilbereiche, welche sich nicht im Eigentum der Stadt Tauche befinden sind momentan provisorisch aufgeschottert und können von Fußgängern genutzt werden. Einzige Ausnahme ist der Bereich vor der Hausnummer 34A. Hier befindet sich ein Erdwall, welcher bis an die Straße heran reicht. Der Erdwall liegt zur Hälfte auf städtischem Grund. Wir prüfen nun, ob dieser Erdwall abgetragen und der Bereich provisorisch aufgeschottert werden kann, damit ein durchgängiger interimsmäßiger Gehweg vorhanden ist. Durch das Abtragen des Erdwalles entsteht jedoch ein Höhenversprung zum anliegenden Grundstück, welcher durch Palisaden gesichert werden muss. Weiterhin steht auf dem Erdwall ein Betonmast, welche zum einen als Straßenbeleuchtungsmast und zum anderen als Träger des Stromversorgungskabels der anliegenden Häuser dient. Es ist zu prüfen, wie tief dieser Mast gegründet wurde. Sollte die Gründung und somit die Standsicherheit des Mastes nach abtragen des Erdwalles nicht durch zuvor genannte Palisaden sichergestellt werden können, so muss dieser Mast erst ersetzt werden. In diesem Fall muss erst die Mitnetz als Eigentümer der Stromleitung mit beteiligt werden. Weiterhin wäre in diesem Fall mit erheblich höheren Kosten zu rechnen, deren Wirtschaftlichkeit in Bezug auf den noch anstehenden Neubau des Gehweges abgewogen werden muss. Die Umsetzung des Mastes unter Einbeziehung der Mitnetz Strom würde zudem einen wesentlich längeren Zeitraum in Anspruch nehmen bis wir zum gewünschten Interimsgehweg kommen. Die Angesprochenen Bordsteine werden beim Interim nicht berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen eines Provisoriums aufgrund des erheblichen Aufwandes nicht gegeben. Dies sollte ursprünglich, wie richtig vom FB Bauwesen genannt, beim finalen Bau bis Ende 2025 erfolgen. Aufgrund jüngster Informationen über den anstehenden Neubau der Brücke wird sich die finale Variante des Gehweges nun leider auf Ende 2026 / Anfang 2027 verschieben, da es wirtschaftlich nicht vertretbar ist einen Gehweg zu errichten, wohlwissend, dass dieser, kurze Zeit darauf, im Rahmen des Brückenbaus wieder abgerissen und neu gebaut werden muss. Der Straßenbelag ist durch den Landkreis zu sanieren. Dies sollte aber aus bautechnischen Gründen erst nach oder im Zusammenhang mit der Bordsteinsetzung beim finalen Ausbau des Gehweges geschehen.“Vermögensschutz von Grundstückseigentümer
„In der Begründung zum neuen B-Plan Nr. 2*/A ist neben der Schaffung von neuem Wohnraum das Ziel der Bestandssicherung angegeben. Auch im derzeit gültigen B-Plan ist der bereits bebaute Teil von Waldenau als Wohngebiet gekennzeichnet. Für den bebauten Teil ergibt sich daher kein Änderungsbedarf. Trotzdem sind Änderungen geplant, indem die Baufenster der am äußeren Rand befindlichen Grundstücke entfernt werden sollen. Der Wald und das Waldgesetz existierten auch schon 1997 als der jetzt geltende B- Plan in Kraft gesetzt, die Grundstücke bebaut und verkauft wurden. Es ist also keine neue Sachlage eingetreten, die diese Änderung der Baugrenze rechtfertigen würde. Da die geplante Änderung eine erhebliche negative Auswirkung auf den Wert der Grundstücke hätte, möchte ich gern wissen, welche Maßnahmen die Stadt Taucha zum Vermögensschutz der Grundstückseigentümer vorsieht?“
Antwort:
„Zu der ersten öffentlichen Auslegung von dem Bebauungsplan Nr. 2*/A „Waldenau“ haben wir bereits vier Stellungnahmen von der Fragestellerin erhalten. Im Rahmen der Abwägung werden diese Stellungnahmen beachtet und die genannten Argumente abgewogen. Die Thematik, die angesprochen wird, wird bereits durch diese Einwendungen ebenfalls von uns bearbeitet. Durch die Verwaltung wird noch eine rechtssichere Information über die Sachlage im Bestandsgebiet geben. Diese wird zurzeit in Absprache mit dem Landratsamt und mit Rechtsanwälten vorbereitet. Der Einwand wird im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sein. Mit rechtlichem Beistand wird eine Lösung zu erarbeiten sein. Wie diese Lösung aussieht, kann noch nicht bekannt gegeben werden, es ist ein in Planung befindliches laufendes Verfahren und noch keine abgeschlossene Planung.“Flaschencontainer-Platz in der Robert-Blum-Straße
„In meinem Wohngebiet ist der Flaschencontainer-Platz in der Robert-Blum-Straße ein Schandfleck, was auf die Unvernunft der Anwohner zurückzuführen ist, die ihre Altkleider bei überfüllten Behältern einfach daneben lagern. Dies zieht Leute "magisch" an, die neben diesen abgelegten Beuteln Sperrmüll und Restmüll deponieren. Zum einen wäre es hilfreich, wenn die Kleider-Container öfter geleert werden könnten, vielleicht kann die Stadtverwaltung darauf einwirken und zum anderen bitte ich die Möglichkeit der Aufstellung einer gut sichtbaren Überwachungskamera vor Ort zu überprüfen. Diese würde bestimmt eine abschreckende Wirkung entfalten.“
Antwort:
„Eine Verlegung des Platzes ist aus unserer Sicht nicht möglich, dass uns kein entsprechendes Grundstück in der Zwickschen Siedlung zur Verfügung steht. Wie der Fragesteller zu Recht festgestellt hat, wird dieser Zustand durch die Unvernunft der Anwohner des Wohngebietes verursacht. Wir werden uns mit dem zuständigen Entsorger in Verbindung setzen, um den derzeitigen Zustand zu verbessern. Dazu gehört eine regelmäßige Entleerung und evtl. bauliche Maßnahmen zur Verschönerung des Wertstoffplatzes. Eine Einrichtung einer Videoüberwachung des öffentlichen Bereiches ist nicht möglich und auch aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.“Schulanmeldung in der Parkschule
„Da wir letzte Woche zur Schulanmeldung in der Parkschule waren und uns dort schon indirekt gesagt wurde, dass unser Kind nicht diese Schule besuchen kann auf Grund der zu geringen 1. Klassen und zu viele Schüler, stellt sich die Frage wann der schon längst fällige Bau oder wenigstens ein Teilbau stattfinden wird. Wir finden es schlimm das Kinder aus Dewitz, nur weil die Schuladresse hier ist, in die Regenbogenschule müssen. Man bekommt das Gefühl, das man die Sache einfach nur aussitzen will.“
Antwort:
„Wir würden die Situation auch gern anders haben und sind nicht zufrieden. Wir haben bereits 2 Teilbaugenehmigungen gestellt, um die Zeit bis zur vollständigen Baugenehmigung zu überbrücken. Die Container stehen auch fertig im Werk in Bayern. Leider haben wir aus dem Landratsamt die klare Ansage, dass bis zum Vorliegen der Baugenehmigung kein Container auf die Baustelle geliefert werden darf. Um Strafen im erheblichen Ausmaß zu umgehen, halten wir uns daran. Wir gehen aber davon aus, dass es noch in diesem Jahr umfangreich losgehen wird.“Sanierung Dewitzer Straße / Höhe Gasthof Döbitz
„In 2026 soll die Dewitzer Straße / Höhe Gasthof Döbitz neu gemacht werden, was ja erst Mal gut ist bei der Holperpiste. Nur was wird dann mit den Anwohnern, die ihre Autos am Straßenrand parken und keine Möglichkeit haben es auf das Grundstück zu stellen, da ja ein Radweg eingerichtet werden soll? Der Radweg wird zu 90% auch in Richtung Stadt nicht genutzt, obwohl die Übergänge alle super abgezeichnet wurden. Dies liegt an der falschen Beschilderung in diesem Bereich. Vielleicht sollte man ihn direkt als Fußgänger- und Radweg deklarieren. Für den Bereich Döbitz kann man ja in Richtung Gewerbehof und am Teich vorbei einen richtig guten Weg anlegen.“
Antwort:
zum Radweg:
„Wir befinden uns derzeitig gemeinsam mit unserem Planer in der Grundlagenermittlung, also wie ist der aktuelle Bestand und beginnen danach mit einer Variantenuntersuchung. Unter anderem soll hierbei auch eine Variante geprüft werden, welche einen zu planenden Geh- und Radweg über "Sattelhof" - "Teichgasse" (am Teich vorbei) bis "An den Höfen" führt. Was verkehrsrechtlich umsetzbar und sinnvoll ist wird erst die Untersuchung zeigen. Die Varianten werden dann den Stadträten vorgestellt, welche darüber entscheiden können, ob und welche Variante wir bauen wollen. Fakt ist, die Straße und der Gehweg müssen saniert werden. Dies ist im Übrigen eine geförderte Maßnahme im Rahmen der Flughafenförderung.“
zu den Parkplätzen:
„Geplant ist es das Parken auf der Straße künftig nicht mehr zu zulassen, um das Gefahrenpotenzial beim erforderlichen Überholen und Vorbeifahren an den Autos zu verhindern. Nach Prüfung und unserem Kenntnisstand verfügen im Abschnitt Dewitzer Straße zwischen "An den Höfen" und "Sattelhof" alle Grundstücke vor dem Haus über hinreichend Platz um, wenn benötigt, einen Stellplatz zu schaffen. Rund die Hälfe dieser Grundstücke verfügen bereits jetzt über einen Parkplatz / eine Garageneinfahrt/ oder eine Hofzufahrt. Anwohner kamen bereits ins Haus, um sich über die ohnehin geplante Errichtung eines geplanten Stellplatzes vor dem Haus und die erforderliche Bordsteinabsenkung abzustimmen. Wir stehen allem offen gegenüber. Keinen Stellplatz haben bzw. können die Hausnummern 97; 99; 101; 103 errichten da es sich um eine Grenzbebauung zur Straße hin handelt. Hierfür ist Teil der Maßnahme einen Parkplatz auf dem südlich gelegenen Schotterplatz (am Sattelhof) zu errichten (auch hier Finanzierung über Fördermittel Flughafen). Die genannten Grundstücke bei denen es keine Möglichkeit gibt einen Stellplatz auf dem Grundstück selbst zu schaffen liegen zwischen 40 und 55 m vom geplanten Parkplatz entfernt. Uns ist bewusst, dass ihr Grundstück eines davon ist. Ein öffentlicher Parkplatz 50 m von Ihrem Haus entfernt sollte aber ein guter Kompromiss sein, zumal ich auch noch einmal darauf hinweisen möchte, dass niemand einen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz vor seinem Grundstück hat. Der geplante Parkplatz schafft zudem Parkmöglichkeiten für Besucher der Anwohner, Gäste der Gaststätte, etc.“.Kommentar zum "nicht benutzen" Radweg Dewitzer Straße im Bestand:
„In vielen Debatten des Stadtrats und der Ausschüsse wurde sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, den Forderungen vereinzelter Stadträte, vereinzelte Bürger und des ADFC nachzukommen und den Benutzungszwang auf den Fuß- und Radwegen aufzuheben und auf die Straße zu lassen.“Beschaffenheit der Lindnerstraße
„Die Lindnerstraße ist mittlerweile sehr frequentiert ist und hier sowohl mehrere Buslinien als auch Fahrzeuge, die dem Stau auf der B87/ Leipziger Straße entgehen wollen, durchfahren. Es kommt zu einer erheblichen Lärmbelästigung für alle Anwohner, vor allem auch durch das Kopfsteinpflaster. Des Weiteren wackeln beim Durchfahren die Wände und Schränke und es zeigen sich mittlerweile auch genügend Risse in den Häuserwänden. Gerade jetzt, während die LVB die Leitungen in der Lindnerstraße erneuert, macht es sich bemerkbar, wie stark belastet die Lindnerstraße durch den sonst rollenden Busverkehr sowie als Ausweichstrecke für die B87 ist. Meine Frage ist daher: Wie geht es mit der Lindnerstraße weiter? Wird diese ebenfalls (wie Freiligrath- und Bahnhofsstraße) saniert und für den starken Verkehr, der mittlerweile hier durchfließt, ausgelegt? Und sollte es keine Pläne hierfür geben: Gibt es Möglichkeiten den starken Verkehrsfluss hier einzudämmen, bspw. durch eine Einbahnstraßenregelung oder durch Umleiten der Buslinien?“
Antwort:
„Nach der Baumaßnahme der LVB wird die Lindnerstraße wieder gepflastert. Eine grundhafte Sanierung ist derzeitig nicht vorgesehen.“
„Die Linderstraße hat derzeit eine Straßenbreite von 6 m. Damit ist auch ein beidseitiger Verkehr gewährleistet. Eine Regelung als Einbahnstraße geht nicht, da die Bahnhofstraße abgehangen ist und der gesamte Verkehr über die B 87 umgeleitet werden müsste. Eine Verlegung der Bushaltestellen muss mit den Verkehrsbetrieben abgesprochen werden. Dies ist aber auch nicht sinnvoll, da erst die Haltestelle behindertengerecht umgebaut worden ist und die Buslinien die Lindnerstraße befahren müssen, da auch diese sonst über die B 87 ausweichen müssten.“Aktuelle Verkehrssituation der Dewitzer Straße
„Die aktuelle Verkehrssituation der Dewitzer Straße ist, besonders mit Blick auf die nahe Zukunft, nicht gut. Es entstehen seit der Auflockerung der Radwegs-Regelung immer mehr Beinahe-Unfall-Situationen und die lange Gerade lädt viele Verkehrsteilnehmer zu teils absurd hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein. Mit der Fertigstellung der Straße „An der Gartenstadt“ und der bevorstehenden Eröffnung des Übergangsbaus der Grundschule 3, möchte ich gern wissen, ob Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung / allgemeinen Steigerung der Verkehrssicherheit der Dewitzer Straße ergriffen werden, um die Sicherheit der Anwohner und insbesondere der Kinder zu gewährleisten (auch an der schon bestehenden Kita „Spatzennest“, wo die Schilder sehr knapp davor aufgestellt sind und kaum sichtbar durch Bäume). Gibt es geplante Maßnahmen, wenn ja, welche und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?“
Antwort:
„Wir haben uns als Verkehrsbehörde immer bei allen verkehrsrechtlichen Maßnahmen an die gültigen Regelungen der StVO zu halten. Dies trifft natürlich nicht immer auf das Wohlwonnen aller Verkehrsbeteiligten.
Auch im Bereich der Dewitzer Straße wurden und werden auch nach Fertigstellung der Schule Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt.
1. Die Auflockerung der Radwegs-Regelungen ist auf Wunsch der Radfahrer abgeändert wurden. Mit dieser Maßnahme wurde auch an allen einmündenden Straßen zur Dewitzer Straße ein entsprechendes „rot“ dargestelltes Radfahrerpiktogramm aufgebracht.
2. Im Bereich des Wohngebietes „An der Mühle“ wird eine neue Bushaltestelle geschaffen.
3. Wenn die Schule in Betrieb geht wird in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgewiesen.
4. Es werden dann auch Querungsmöglichkeiten, speziell für die Schulkinder, geschaffen.“Kindergarten" Haus Sonnenschein" in Plösitz
„Wie ist der momentane Stand in Bezug auf den Kindergarten" Haus Sonnenschein" in Plösitz? Gibt es eine Zurücknahme des Aufnahmestopps? Eine Einsichtnahme ins Gutachten wäre notwendig. Bisher wurde der Kindergartenleitung der Zugang dazu nicht gestattet.“
Antwort:
„Zur Kita in Plösitz selbst, gibt es keinen neuen Sachstand, welcher verkündet werden kann. Es gibt umfangreiche Diskussionen, auch mit den Stadträten in den Ausschüssen.“
„Der Kita-Leitung wurde nicht aktiven Zugang zum Gutachten verweigert. Der Träger der Kita, die AWO, ist hier der eigentliche Ansprechpartner. Seitens der AWO gab es weder eine Anfrage zur Gutachteneinsicht, noch gab es Zweifel an dem Gutachten. Hier sollte sich die Kita-Leitung mit dem Träger abstimmen.“Bebauungsplan Waldenau
„Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Im Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 wird im Punkt Z 2.2.1.2 gefordert: „Bei Neubebauung ist eine den landschaftlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste bauliche Dichte anzustreben.“
Die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes Nr.2*/A „Waldenau“ in Bezug auf den neu geplanten „Konzeptbereich“ widerspricht sowohl dem Baugesetzbuch als auch dem Regionalplan in Bezug auf die geplante Baudichte und dem Maß der baulichen Nutzung. Der „Konzeptbereich“ ist in kleinster Weise an die vorhandene landschaftliche und siedlungsstrukturelle Gegebenheit der unmittelbar benachbarten Bereiche angepasst.
Herr Bürgermeister, wie begründen Sie die Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben?“
„Können Vertreter aus dem Wohngebiet Waldenau das Ergebnis der Abwägung erfahren, bevor eine Stadtratssitzung darüber entscheidet?“
Antwort:
„Der B-Plan befindet sich derzeit in einem laufenden Planungsverfahren. Ob es Abweichungen von gesetzlichen Regelungen gibt, werden die Träger öffentlicher Belange mitteilen und beurteilen. Gestellte Stellungnahmen und/oder Einsprüche werden in den Abwägungsprozess eingehen. Es wird zu einer rechtssicheren Abwägung kommen, gegen diese dann im Bedarfsfall auch geklagt werden kann.“„Ein nichtöffentliches Ergebnis kann nicht präsentiert werden, da das Ergebnis Stadtratsarbeit ist. Der Stadtrat besteht aus gewählten Vertretern der Bürger.“