Einwohnermeldeamt // Gewerbeamt

Einwohnermeldeamt: Personalausweis & Reisepass

Wann besteht Pass- oder Ausweispflicht?
 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Im Fall einer Auslandsreise sollte allerdings beachtet werden, dass ein Personalausweis eventuell nicht ausreichend ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über www.auswaertiges-amt.de eingeholt werden.


Ihre Ansprechpartner im Einwohnermeldeamt