Einwohnermeldeamt // Gewerbeamt

Einwohnermeldeamt: Personalausweis & Reisepass

Wann besteht Pass- oder Ausweispflicht?
 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Im Fall einer Auslandsreise sollte allerdings beachtet werden, dass ein Personalausweis eventuell nicht ausreichend ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über www.auswaertiges-amt.de eingeholt werden.

  • Beantragung und Abholung eines Personalausweises

    Allgemeines zum Personalausweis
    • Mit Vollendung des 16. Lebensjahres muss jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Dokumentes sein.
    • Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.
    • Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt über elektronische Funktionen. Sollten Sie erstmals den Personalausweis beantragen, raten wir Ihnen sich aus Ihrem eigenen Interesse gründlich über Funktionen, Anwendungen und Sicherheitsanforderungen zu informieren.
    • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
    • Der Verlust oder Diebstahl des Personalausweises ist umgehend zu melden.

    Reisen ins Ausland
    • Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis i. d. R. für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU aus.
    • Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese ggf. bei der Einreise noch gültig sein müssen.
     
    Die Gültigkeit der Dokumente
    Personalausweis
    • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
    • für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre 

    Vorläufiger Personalausweis
    • 3 Monate  

    Welche Unterlagen / Dokumente werden benötigt
    • Geburtsurkunde

    Bitte bringen sie zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mit. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und der Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug nach Taucha. Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen.

    • Lichtbild (Das Lichtbild (35 x 45mm) muss den biometrischen Anforderungen (Frontalbild - kein Halbprofil) entsprechen und aktuell sein. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten) 
    • Personalausweis (wenn vorhanden)
      oder
    • Reisepass (wenn vorhanden)

    Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind), wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können:

    • Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten
    • Bei alleinigem Sorgerecht ist eine Negativbescheinigung vorzulegen
    • Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Ableben des anderen Elternteils: die Sterbeurkunde


    Die Fristen und die Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit sowie die Herstellung für den Personalausweis betragen in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihr neues Dokument!


    Der Ablauf und das Verfahren
    Antragsvoraussetzungen und Beantragung
    • Ihr Hauptwohnsitz muss in Taucha sein.
    • Sie müssen persönlich im Einwohnermeldeamt, Rittergutsschloss Haugwitzwinkel 1, erscheinen.
    • Sie müssen bei der Antragstellung verbindlich entscheiden, ob Sie die Speicherung von Fingerabdrücken wünschen.
    • Es müssen alle Unterlagen vorliegen.
     
    Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind)
    • beide Sorgeberechtigte
    • Wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können, sind weitere Unterlagen vorzulegen, siehe unter "Welche Unterlagen / Formulare vorzulegen sind".
    • Leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils lebt.
    • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.

    Die Kosten und die Gebühren
    Personalausweis
    • 37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • gebührenfrei: Ändern der Anschrift bei Umzügen

    vorläufiger Personalausweis
    • 10,00 Euro

    Bitte beachten! Die Gebühren sind bereits bei der Antragstellung zu entrichten.

    Die Onlinefunktionen des Personalausweises
    • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
    • Neusetzen der PIN im Einwohnermeldeamt (zum Beispiel PIN vergessen): gebührenfrei
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust/Diebstahl: gebührenfrei
    • Aktivieren bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall oder bei Diebstahl: gebührenfrei
     
    Zahlungsmöglichkeiten
    • Barzahlung
    • Zahlung per EC-Karte

     

    Die Rechtsgrundlagen
    • Personalausweisgesetz (PAuswG)
    • Personalausweisverordnung (PAuswV)
    • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
    • Sächsisches Personalausweisgesetz (SÄchsAGPassPAuswG)
    • Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

    Besonderheiten
    • Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre plus neun Monate ist, erhält Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Bundespersonalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.
    • Bitte prüfen Sie regelmäßig die Gültigkeit der Dokumente!
    • Der rechtzeitige Blick auf das Ausstellungsdatum erspart Ihnen Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten.

    Was passiert mit meinem alten Personalausweis?

    Der alte oder abgelaufene Personalausweis ist spätestens bei der Abholung mitzubringen. Für die Aushändigung des neuen Dokuments ist es zwingend erforderlich, das alten bzw. abgelaufenen zu vernichten oder ungültig zu machen.

  • Beantragung und Abholung eines Reisepasses

    Allgemeines zum Reisepass
    • Es besteht die Möglichkeit einen Reisepass, einen Express-Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass (nur mit begründeter Dringlichkeit) zu beantragen.
    • Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen, Ausnahmen sind nur möglich, wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann (Zweit-Pass).
    • Für „Viel-Reisende“ deren Pass durch viele Visaeinträge schnell voll ist besteht die Möglichkeit auf einen 48-Seiten-Reisepass.
    • Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist Pflicht.
    • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
    • Der Verlust oder Diebstahl des Reisepasses ist umgehend zu melden.

    Reisen ins Ausland
    • Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis i. d. R. für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU aus
    • Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein. Bitte rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese ggf. bei der Einreise noch gültig sein müssen

    Vorläufiger Reisepass

    Im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.

    Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers) sind vorzulegen

    • Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
    • Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden.
    • Er gilt für maximal ein Jahr.
    • Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.
       
    Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind)
    • beide Sorgeberechtigte
    • Wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können, sind weitere Unterlagen vorzulegen, siehe unter "Welche Unterlagen / Formulare vorzulegen sind"
    • Leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils lebt
    • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein

    Die Gültigkeit der Dokumente

    Reisepass / Express-Reisepass / 48-Seiten-Reisepass

    • für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
    • für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre 

    Vorläufiger Reisepass

    • 6 Jahre bis max. Vollendung des 12. Lebenshares

    Welche Unterlagen / Dokumente werden benötigt
    • Geburtsurkunde

    Bitte bringen Sie zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mit. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und der Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug nach Taucha. Ausländische Urkunden müssen im Original und in der Übersetzung vorliegen.

    • Lichtbild (Das Lichtbild (35 x 45mm) muss den biometrischen Anforderungen (Frontalbild - kein Halbprofil) entsprechen und aktuell sein. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.
    • Personalausweis (wenn vorhanden)
      oder
    • Reisepass (wenn vorhanden)
    • Nachweis der Dringlichkeit (für vorläufigen Reisepass)

    Es sind Nachweise am berechtigten Interesse des vorläufigen Passes vorzuweisen (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers).

    Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind), wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können.

    • Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten
    • Bei alleinigem Sorgerecht ist eine Negativbescheinigung vorzulegen.
    • Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Ableben des anderen Elternteils: die Sterbeurkunde

    • Vollmacht zur Dokumentenabholung

    Die Fristen und die Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit sowie die Herstellung für den Reisepass betragen in der Regel vier bis fünf Wochen, der Express-Reisepass benötigt drei bis vier Werktage. Ein vorläufiger Reisepass kann direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt werden.

    Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihr neues Dokument!


    Antragsvoraussetzungen und Beantragung
    • Ihr Hauptwohnsitz muss in Taucha sein
    • Sie müssen persönlich im Einwohnermeldeamt, Rittergutsschloss Haugwitzwinkel 1, erscheinen
    • Es müssen alle Unterlagen vorliegen

    Die Kosten und die Gebühren
    Reisepass
    • 37,50 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 70,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • gebührenfrei: Ändern der Anschrift bei Umzügen

    48-Seiten-Reisepass
    • 59,50 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 92,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren

    Express-Reisepass
    • Gebühren für Reisepass plus 32,00 Euro zusätzlich Expressgebühr

    Vorläufiger Reisepass
    • 26,00 Euro (alle antragstellenden Personen)

    Bitte beachten! Die Gebühren sind bereits bei der Antragstellung zu entrichten.


    Zahlungsmöglichkeiten
    • Barzahlung
    • Zahlung per EC-Karte

    Die Rechtsgrundlagen
    • Passgesetz (PassG)
    • Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
    • Passverordnung (PassV)
    • Passdatenübermittlungsverordnung (PassDEÜV)

    Was passiert mit meinem alten Reisepass?

    Der alte oder abgelaufene Reisepass ist spätestens bei der Abholung mitzubringen. Für die Aushändigung des neuen Dokuments ist es zwingend erforderlich, das alten bzw. abgelaufenen zu vernichten oder ungültig zu machen.

  • Befreiung von der Ausweispflicht

  • Vollmachten zur Dokumentenabholung

  • Häufig gestellte Fragen zu Ausweisdokumenten (FAQ)


Ihre Ansprechpartner im Einwohnermeldeamt

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