Rathaus Taucha

Einwohnermelde- und Gewerbeamt

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Aufgaben des Einwohnermeldeamt

Aufgaben des Gewerbeamt

Marktfestsetzung

Folgende Veranstaltungen können auf Antrag des Veranstalters durch die Stadt Taucha festgesetzt werden (gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)):

  • Messen,
  • Ausstellungen,
  • Großmärkte,
  • Spezialmärkte,
  • Volksfeste und Jahrmärkte.

Die Festsetzung erfolgt nach Gegenstand, Zeit, Ort der Veranstaltung und Öffnungszeiten. Sofern keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können auf Antrag Volksfeste, Großmärkte sowie Spezial- und Jahrmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen, festgesetzt werden.

Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. Für festgesetzte Messen, Ausstellungen oder Großmärkte hingegen gilt bei Nichtdurchführung lediglich eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Leipzig.

Vorteile einer Marktfestsetzung (Marktprivilegien):

  • Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte sowie Volksfeste unterliegen nicht dem Ladenöffnungsgesetz, es gelten die in der Festsetzung genannten Öffnungszeiten
  • festgesetzten Veranstaltungen dürfen grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden (ausgenommen sind „stille“ Feiertage wie Karfreitag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Volkstrauertag)
  • Aussteller und Anbieter auf Messen, Ausstellungen, Jahr- und Spezialmärkten unterliegen nicht der Reisegewerbekartenpflicht (ausgenommen sind Volksfeste)


Der Antrag ist nebst den geforderten Anlagen elektronisch beim Gewerbeamt einzureichen. 

Antrag + Merkblatt