Brandschutz / Feuerwehr
Der Bereich Brandschutz / Feuerwehr beschäftigt sich mit den Bereichen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Dem Bereich Brandschutz / Feuerwehr gehören ein Sachbearbeiter und zwei Gerätewarte an.
Der SB Brandschutz ist außerdem die örtliche Brandschutzbehörde Taucha.
Vorbeugender Brandschutz
Freigabe Feuerwehrpläne
Vor der Fertigstellung von Feuerwehrplänen kann der Ersteller die Brandschutzbehörde Anhören und um Korrektur der Pläne ersuchen. Das minimiert die Fehlerqoute und stellt sicher, dass die Pläne von der Feuerwehr fehlerfrei benutzt werden können.
Feuerwehrpläne sind auf dem Gemeindegebiet der Stadt Taucha nach der Vorlage der Stadt zu erstellen. Vorlage-Feuerwehrplan
Als Hilfestellung gibt es hier ein zusätzliches Merkblatt.Die Feuerwehrpläne müssen eine Objektnummer enthalten. Diese sind beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen.
Durchführung Brandverhütungsschau
Die Brandschutzbehörde ist laut Gesetzt verpflichtet, in festgelegten Gebäudeklassen eine Turnusmäßige Brandverhütungsschau durchzuführen. Der Termin wird den Betreffenden zeitnah schriftlich angezeigt.
Merkblätter vorbeugender Brandschutz
- Flächen für die Feuerwehr
- Feuerwehrschließung
- Löschteiche
- Brandmeldeanlage
Abwehrender Brandschutz
Genehmigung Traditionsfeuer
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Der Antrag ist schriftlich, mindestens 14 Tage vor dem Termin zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Tage. Die Kosten ergehen per Bescheid.Genehmigung Feuerwerk
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Der Antrag ist schriftlich, mindestens 3 Wochen vor dem Termin zu stellen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Tage.
Die Genehmigung und Kosten ergehen per Bescheid.Den Antrag richten Sie bitte an brandschutz@taucha.de
Stellungnahme Kampfmittel
- Zuständigkeit
Die zuständigen Polizeibehörden leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bei der Sammlung und Auswertung von Daten über potentiell kampfmittelbelastete Flächen.
Die Zuständigkeit der Stadt Taucha als Ortspolizeibehörde ergibt sich aus § 5 i.V.m. § 6 des Polizeibehördengesetzes des Freistaates Sachsen i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zur Kampfmittelbeseitigung vom 01.03.2012.
2.) Gebühren
Für die Auskunft wird auf der Grundlage der §§ 1, 2, 6 und 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaats Sachsen (SächsVwKG) i. V. m. § 3 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben der Stadt Taucha in der Fassung vom 14.05.2009 und der lfd. Nr. 1 des Kostenverzeichnisses eine Verwaltungsgebühr verlangt. Die Gebühr ergeht per Bescheid.
3.) Verfahren
Die Auskunft ist schriftlich bei der Stadt Taucha zu beantragen.
Dazu ist zwingend das Formblatt zu verwenden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 Tage.
Feuerwehr
Die Stadt Taucha beschäftigt zwei Gerätewarte die sich um die Belange der Feuerwehr und die Instandhaltung der Ausrüstung und Technik kümmern. Sie beschaffen und unterhalten das gesamte Inventar.
Gerätewart |Technischer Leiter
Kamerad Jörg Schmidt | Mail: geraetewart@feuerwehr-taucha.de | Telefon: 034298/69445
- Unterhaltung der Technik und des Inventar
- Ansprechpartner für alle Belange der Feuerwehr
Gerätewart | Persönliche Schutzausrüstung / Atemschutz
Kamerad Pierre Brumme | Mail: brumme@feuerwehr-taucha.de | Telefon: 034298/69445
- Unterhaltung der Persönlichen Schutzausrüstung und Bekleidung
- Ansprechpartner für alle Belange im Bereich Atemschutz