Rathaus Taucha

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer

Die Stadt Taucha erhebt die Vergnügungssteuer als örtliche Steuer gemäß einer Satzung.

Alle Informationen können Sie aus der Satzung und den verfügbaren Formularen entnehmen.

Für Fragen können sie sich gern an den Fachbereich Finanzen unter 034298 – 70107 wenden.