Gewerbesteuer
Die Stadt Taucha erhebt die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes in Verbindung mit dem festgesetzten Hebesatz vom Hundert.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind in der Regel quartalsweise jeweils
zum 15.02.; 15.05.; 15.08.: 15.11. zu leisten.
Da es jedoch oftmals im Rahmen der Besteuerung zu Verschiebungen, Erhöhungen oder Minderungen kommt; sind die Daten aus den jeweils aktuellen Bescheiden der Stadt Taucha verbindlich.
Sollten Zahlungsschwierigkeiten oder andere Umstände auftreten, können formlose Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Stadtkasse unter kasse@taucha.de vereinbart werden.
Weitere Auskünfte können Sie auch jederzeit telefonisch unter 034298 – 70107 erhalten.