Rathaus Taucha

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Die Stadt Taucha erhebt die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes in Verbindung mit dem festgesetzten Hebesatz vom Hundert.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind in der Regel quartalsweise jeweils

zum 15.02.; 15.05.; 15.08.: 15.11. zu leisten.

Da es jedoch oftmals im Rahmen der Besteuerung zu Verschiebungen, Erhöhungen oder Minderungen kommt; sind die Daten aus den jeweils aktuellen Bescheiden der Stadt Taucha verbindlich.

Sollten Zahlungsschwierigkeiten oder andere Umstände auftreten, können formlose Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Stadtkasse unter kasse@taucha.de vereinbart werden.

Weitere Auskünfte können Sie auch jederzeit telefonisch unter 034298 – 70107 erhalten.