Beteiligungsbereichte der Stadt Taucha
Gemäß § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 18.03.2003 hat der Bürgermeister dem Stadtrat bis zum 31.12. eines jeden Jahres einen Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, der öffentlich auszulegen ist.
Der Beteiligungsbericht soll eine Übersicht über alle Beteiligungen der Stadt Taucha mit Angabe der Rechtsform, dem Unternehmensgegenstand, dem Unternehmenszweck und dem Stammkapital sowie dem prozentualen Anteil der Stadt Taucha an diesem geben. Er soll über die Finanzbeziehungen, den Geschäftsverlauf und die Entwicklung der Eigenbetriebe und Unternehmen in einer privaten Rechtsform informieren. Die bisherigen Bekanntmachungen über die Jahresergebnisse der Eigenbetriebe und Unternehmen in einer privaten Rechtsform, die aufgrund der Fertigstellung der Prüfungsberichte durch die Wirtschaftsprüfer zeitlich verschieden voneinander erfolgten, sollen zusammengefasst und damit informativer für die Öffentlichkeit und den Stadtrat der Stadt Taucha im Beteiligungsbericht dargestellt werden.
Beteiligungsberichte 2018 bis 2022