In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.02.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Neubesetzung der Ausschüsse Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Neubesetzung der Ausschüsse nach gemeinsamer Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste ist Anlage und Bestandteil des Beschlusses. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Wahl und Bestellung des 2. Stellvertreters/der 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters Der Stadtrat der Stadt Taucha wählt und bestellt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Zur 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters wird nach 2 Wahlgängen ausgelost: Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Wahl und Bestellung eines 3. Mitglied des Beirats für geheimzuhaltende Angelegenheiten Der Stadtrat der Stadt Taucha bestellt in seiner Sitzung am 29.02.2024 ein 3. Mitglied des Beirats für geheimzuhaltende Angelegenheiten gemäß der anliegenden Liste. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Zum 3. Mitglied des Beirats für geheimzuhaltende Angelegenheiten wird gewählt: Stadtrat Herr Uwe Kreyßig Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Leasing für neue Dienstfahrzeuge Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die beiden neuen Dienstfahrzeuge für die Stadtverwaltung und den Hausmeisterbereich im Wege des Fahrzeugleasings zu beschaffen. Der Auftrag für das Fahrzeug des Verwaltungsbereichs soll an den Bieter mit dem Angebot 4 und der Auftrag für das Fahrzeug des Hausmeisterbereichs soll an den Bieter mit dem Angebot 7 vergeben werden. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Vergabe von Bauleistungen zum Umbau barrierefreier Dorfmittelpunkt Merkwitz Seegeritzer Straße / Alte Salzstraße Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 den Zuschlag für die Bauleistung an den Bieter Nr. 04 zu vergeben. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Allgemeinverfügung über die Widmungserweiterung folgender öffentlicher Straße - Bezeichnung: BÖW 415 Dammweg - Schulweg; Gemarkung Taucha 823; Gemarkung Plösitz 80, 86, 151 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 auf der Grundlage des § 6 Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmungserweiterung für die bestehende öffentliche Straße BÖW 415 Dammweg – Schulweg um die Benutzungsart Radverkehr ab 01.04.2024. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist zu erlassen, das Bestandsblatt ist entsprechend zu ergänzen. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 61.10.01.00 - 434100 (Gewerbesteuerumlage) Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2023 die Nachgenehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 215.580,58 EUR für das Produkt-Sachkonto 61.10.01.00 / 4314100 (Gewerbesteuerumlage). Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Jahresabschluss 2023 - Beschluss zur Mittelübertragung Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2023 die Übertragbarkeit der Mittel in Höhe von: 6.775.964,43 EUR für Auszahlungen sowie 1.886.899,98 EUR für Einzahlungen. Die Übertragung der Mittel entsprechend der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die nicht gezogene Kreditermächtigung aus 2023 von über 14,0 Mio. EUR sind über die Fortschreibung des Haushalts bereits gesichert. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Haushalt 2023/2024 - Fortschreibung Haushaltsjahr 2024 inkl. mittelfristige Finanzplanung bis einschließlich 2027 nach § 80 Abs.5 SächsGemO: Stichtag 16.02.2024 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2024 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich 2027 auf Grundlage von § 80 Absatz 5 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO). Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind mit Beschluss der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen, wenn es die Lage erfordert. Aufgrund zahlreicher zeitlicher Veränderungen und Kostenanpassungen ist dieser Beschluss zu fassen. Bereits im Herbst 2023 fasste der Stadtrat einen Beschluss zur Fortschreibung des Doppelhaushalts. Die voraussichtliche Entwicklung als Fortschreibung ist als Anlage mit Stand vom 16.02.2024 beigefügt. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Änderungssatzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Änderungssatzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Taucha. Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Taucha in Kraft. Das Dokument ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Bestellung Wirtschaftsprüfer für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Leipzig“ zu vergeben. Die Bestellung erfolgt nach den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstätten am 25.08.2024 in der Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstätten am Sonntag, den 25.08.2024 in der Stadt Taucha. Die Rechtsverordnung ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstätten am 29.09.2024 im Innenstadtbereich der Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstätten am Sonntag, den 29.09.2024 im Innenstadtbereich der Stadt Taucha. Die Rechtsverordnung und der Lageplan des Innenstadtbereiches der Stadt Taucha sind als Anlage beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstätten am 01.12.2024 im Innenstadtbereich der Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Verordnung der Stadt Taucha über das Offenhalten von Verkaufsstätten am Sonntag, den 01.12.2024 im Innenstadtbereich der Stadt Taucha. Die Rechtsverordnung und der Lageplan des Innenstadtbereiches der Stadt Taucha sind als Anlage beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese" Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Änderung des Geltungsbereiches und die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58a „Schulcampus Ebertwiese" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 17.05.2024. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0 |
Bebauungsplan Nr. 68 "Bauhof Taucha" Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2024 die Änderung des Geltungsbereiches und die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 68 „Bauhof Taucha" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 17.05.2024. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Tobias Meier
Bürgermeister