In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 25.01.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Feststellung des Eintritts eines Ablehnungsgrundes gemäß § 18 Sächsische Gemeindeordnung und Abberufung des Stadtrates Herrn Thomas Kreyßig Der Stadtrat der Stadt Taucha stellt in seiner Sitzung am 25.01.2024 fest, dass ein Ablehnungsgrund nach § 18 Absatz 1 Nr. 2 Sächsische Gemeindeordnung vorliegt und beschließt die Abberufung des Stadtrates Herrn Thomas Kreyßig. Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Neubesetzung der Ausschüsse Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Neubesetzung der Ausschüsse nach gemeinsamer Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste ist Anlage und Bestandteil des Beschlusses. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Grundsatzbeschluss "Grundsteuerreform aufkommensneutral und transparent umsetzen" Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 folgenden Grundsatzbeschluss zur Grundsteuerreform, welche durch die Stadt Taucha als Kommune umzusetzen ist, wie folgt:
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2023 nebst Konkretisierung mit Antrag vom 27.11.2023 zur Beteiligung der Stadt Taucha an der Kampagne "Fairtrade-Towns“ Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Towns zu ermöglichen, beschließt der Stadtrat der Stadt Taucha in seiner Sitzung am 25.01.2024:
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 |
Bebauungsplan Nr. 66 „Waldblick“ - Abwägungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken entsprechend der Anlage zu berücksichtigen. Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 |
Bebauungsplan Nr. 66 „Waldblick“ - Auslegungs- und Billigungsbeschluss - 2. Auslegung Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Billigung und 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Waldblick“ nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit 14.02.2024 bis zum 15.03.2024. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 |
Tobias Meier
Bürgermeister