In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.12.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 das Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Taucha bis zum 31.12.2031. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 18 Stimmberechtigte | ||
Vorbereitung Ausschreibung mit anschließender Vergabe von Bauleistungen – Geh- und Radwegebau Kriekauer Straße Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 über die Vorbereitung und anschließender Durchführung der Ausschreibung mit nachfolgender Vergabe von Bauleistungen für das Geh- und Radwegeprojekt Kriekauer Straße. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 18 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/216 - Ortsstraße "Holunderweg" / Straßenschlüsselnummer: 229 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Holunderweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 229. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/160 - Ortsstraße "Jasminweg" / Straßenschlüsselnummer: 230 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Jasminweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 230. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/217 - Ortsstraße "Goldregenweg" / Straßenschlüsselnummer: 228 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Goldregenweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 228. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/208: 409/192 - Ortsstraße "Lavendelbogen" / Straßenschlüsselnummer: 231 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Lavendelbogen“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 231. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/151 - Ortsstraße "Fliederweg" / Straßenschlüsselnummer: 198 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Fliederweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 198. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/141 - Ortsstraße "Magnolienweg" / Straßenschlüsselnummer: 232 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1, Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Magnolienweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 232. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/105 teilweise - Ortsstraße "An der Mühle" / Straßenschlüsselnummer: 018 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „An der Mühle“ Abschnitt NK 4641667a – NK 4641647 b zur Ortsstraße. Der Abschnitt erhält die Straßenschlüsselnummer 018. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/174: 409/102; 409/104 - Ortsstraße "An der Gartenstadt" / Straßenschlüsselnummer: 227 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „An der Gartenstadt“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 227. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/196; 410/91 teilweise; BÖW 490; Straßenschlüsselnummer 490 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße „BÖW 490“ zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 490. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/198; BÖW 491; Straßenschlüsselnummer 49 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße „BÖW 491“ zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 491. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte | ||
Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/219 teilweise; BÖW 492; Straßenschlüsselnummer 492 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße „BÖW 492“ zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 492. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte |
Tobias Meier
Bürgermeister