Beschlüsse der 5. Stadtratssitzung am 12.12.2024


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.12.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2024/151

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 das Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Taucha bis zum 31.12.2031.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 18 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig



Vorbereitung Ausschreibung mit anschließender Vergabe von Bauleistungen – Geh- und Radwegebau Kriekauer Straße
Beschluss-Nr. 2024/160

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 über die Vorbereitung und anschließender Durchführung der Ausschreibung mit nachfolgender Vergabe von Bauleistungen für das Geh- und Radwegeprojekt Kriekauer Straße.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 18 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0          mehrheitlich

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/216 - Ortsstraße "Holunderweg" / Straßenschlüsselnummer: 229
Beschluss-Nr. 2024/154

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Holunderweg“ zur Ortsstraße.  Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 229. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend:  16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/160 - Ortsstraße "Jasminweg" / Straßenschlüsselnummer: 230
Beschluss-Nr. 2024/155

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Jasminweg“ zur Ortsstraße.  Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 230. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0           einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/217 - Ortsstraße "Goldregenweg" / Straßenschlüsselnummer: 228
Beschluss-Nr. 2024/156

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Goldregenweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 228. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/208: 409/192 - Ortsstraße "Lavendelbogen" / Straßenschlüsselnummer: 231
Beschluss-Nr. 2024/161

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Lavendelbogen“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 231. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/151 - Ortsstraße "Fliederweg" / Straßenschlüsselnummer: 198
Beschluss-Nr. 2024/158

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Fliederweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 198. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/141 - Ortsstraße "Magnolienweg" / Straßenschlüsselnummer: 232
Beschluss-Nr. 2024/162

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1, Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „Magnolienweg“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 232. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                   einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/105 teilweise - Ortsstraße "An der Mühle" / Straßenschlüsselnummer: 018
Beschluss-Nr. 2024/157

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „An der Mühle“ Abschnitt NK 4641667a – NK 4641647 b zur Ortsstraße. Der Abschnitt erhält die Straßenschlüsselnummer 018. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen:16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/174: 409/102; 409/104 - Ortsstraße "An der Gartenstadt" / Straßenschlüsselnummer: 227
Beschluss-Nr. 2024/159

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der öffentlichen Straße „An der Gartenstadt“ zur Ortsstraße. Die Straße erhält die Straßenschlüsselnummer 227. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/196; 410/91 teilweise; BÖW 490; Straßenschlüsselnummer 490
Beschluss-Nr. 2024/163

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße „BÖW 490“ zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 490. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/198; BÖW 491; Straßenschlüsselnummer 49
Beschluss-Nr. 2024/164

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße „BÖW 491“ zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 491. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 409/219 teilweise; BÖW 492; Straßenschlüsselnummer 492
Beschluss-Nr. 2024/165

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024 auf der Grundlage des § § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße „BÖW 492“ zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 492. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 16 Stimmberechtigte
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0                     einstimmig


Tobias Meier
Bürgermeister