Beschlüsse der 3. Stadtratssitzung am 17.10.2024


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 17.10.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Feststellung des Eintritts eines Ablehnungsgrundes gemäß § 18 Sächsische Gemeindeordnung und Abberufung des Stadtrates Herrn Jens Bruske
Beschluss-Nr. 2024/129

Der Stadtrat der Stadt Taucha stellt in seiner Sitzung am 17.10.2024 fest, dass ein Ablehnungsgrund nach § 18 Absatz 1 Nr. 2 Sächsische Gemeindeordnung vorliegt und beschließt die Abberufung des Stadtrates Herrn Jens Bruske.

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0     

Feststellung des Eintritts eines Ablehnungsgrundes gemäß § 18 Sächsische Gemeindeordnung und
Abberufung der Stadträtin Frau Margot Witt

Beschluss-Nr. 2024/130

Der Stadtrat der Stadt Taucha stellt in seiner Sitzung am 17.10.2024 fest, dass ein Ablehnungsgrund nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 Sächsische Gemeindeordnung vorliegt und beschließt die Abberufung der Stadträtin Frau Margot Witt.

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3, Befangenheit: 0     

Neubesetzung der Ausschüsse

Beschluss-Nr. 2024/131

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Neubesetzung der Ausschüsse nach gemeinsamer Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste ist Anlage und Bestandteil des Beschlusses.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0     

Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der (IBV) Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH aufgrund Ausscheidens zweier Stadträte

Beschluss-Nr. 2024/132

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 folgende Stadträte (aufgrund Ausscheidens von zwei Stadträten/Aufsichtsratsmitgliedern) gemäß der nunmehr anliegenden Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat der Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH (IBV) zu entsenden. Diese Liste ist Bestandteil des Beschlusses.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0    

Berufung sachkundiger Einwohner aus dem Jugendparlament in den Ausschuss für Kultur, Schulen, Soziales, Sport und Jugend der Stadt Taucha 

Beschluss-Nr. 2024/133

Der Stadtrat der Stadt Taucha beruft in seiner Sitzung am 17.10.2024 gemäß § 44 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung und auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses Nr. 2007/064 vom 12.07.2007 folgende sachkundige Einwohner aus dem Jugendparlament widerruflich als beratende Mitglieder in den Ausschuss für Kultur, Schulen, Soziales, Sport und Jugend (KSA) der Stadt Taucha:

                        Frau Abbygail Schmidt (Vorsitzende des Jugendparlamentes Taucha und Mitglied im KSA)

                        und

                        Frau Tessa Lauer (Mitglied im Jugendparlament Taucha und stellvertretendes Mitglied im KSA).

Berufene, sachkundige Einwohner sind ehrenamtlich tätig und erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung gemäß § 5 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) in der jeweils geltenden Fassung.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Bürgerhaushalt 2024 - Feststellung des amtlichen Abstimmungsergebnisses

Beschluss-Nr. 2024/122

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 das amtliche Abstimmungsergebnis zum Bürgerhaushalt 2024. Das Endergebnis der Abstimmung ist als Anlage beigefügt und ist somit Bestandteil des Beschlusses.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme in den Haushalt 2024 - Planung Renaturierung Dorfteich Dewitz
(Produkt-Sachkonto 55.20.01.02 / 785120 / TEICH002)

Beschluss-Nr. 2024/120

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Maßnahme „Planung Renaturierung Dewitzer Dorfteich“ unter dem Produkt-Sachkonto 55.20.01.02 / 785120 / TEICH002) in den Haushalt 2024 aufzunehmen. Die Höhe beläuft sich auf 50.100 EUR. Die Stadt Taucha hat einen Fördermittelantrag gestellt und diesen positiv bewilligt bekommen. Über eine mögliche Umsetzung des Gesamtvorhabens ist dann in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 zu sprechen. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss nach § 79 SächsGemO auf außerplanmäßige Ausgaben.

Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3, Befangenheit: 0 

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme in den Haushalt 2024 – Wegebau Am Weinberg / Schöppenteich

Beschluss-Nr. 2024/121

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Maßnahme Wegebau Am Weinberg/Schöppenteich unter dem Produkt-Sachkonto 54.10.01.01 / 785120 / STR00054 in den Haushalt 2024 aufzunehmen. Das Ausgabevolumen beläuft sich auf 76.500 EUR. Die Maßnahme wird mit 80 % gefördert (Zuwendungsbescheid 61.138,39 EUR). Die zu leistenden Eigenmittel stehen zur Verfügung. Diese werden entnommen aus dem Produkt-Sachkonto 57.32.03.02 / 785110 / SPORT005. Die Höhe beträgt 15.361,61 EUR. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss nach § 79 SächsGemO auf außerplanmäßige Ausgaben.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 54.10.02.00 / 785120 / BRÜCK006 (Brückenbauwerk 10, Leipziger Straße)

Beschluss-Nr. 2024/117

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 gemäß $ 79 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 54.10.02.00 / 785120 / BRÜCK006 – Brückenbauwerk 10. Leipziger Straße in Höhe von 139.771,65 EUR. Mit dieser Summe werden alle Planungskosten und Baukosten abgedeckt. Die Deckung der Mittel erfolgt mithilfe der zugewiesenen Fördermittel, welche zuvor nicht Bestandteil des Haushaltsplanes waren.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 54.10.01.01 / 785120 / MPFLUG05 (Knotenpunkt Alte Salzstraße/Seegeritzer Straße)

Beschluss-Nr. 2024/118

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 gemäß § 79 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 54.10.01.01 / 785120 / MPFLUG05 – Knotenpunkt Alte Salzstraße / Seegeritzer Straße in Höhe von 80.000 EUR. Die Maßnahme ist Bestandteil des Fördermittelprogramms „Masterplan Flughafen“. Mit dem Geld wurde das Projekt „Vitale Dorfkerne – Ausbau Knotenpunkt Merkwitz“ in Richtung Seegeritzer Straße, bis zum Autohaus erstmal fortgeführt. Der weitere Ausbau wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt. Hier geht es nun konkret um die Finanzierung der Planung. Die Maßnahme wurde vorgezogen. Die Deckung der Mittel erfolgt aus folgenden Produkt-Sachkonten:

  • 54.10.01.01 / 785120 / MPFLUG08 mit 50.000 EUR
  • 54.70.01.02 / 785120 / VitalDK1 mit 30.000 EUR

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 36.51.01.00 / 421100 (Unterhaltung Gebäude Kindertageseinrichtungen)

Beschluss-Nr. 2024/119

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 gemäß § 79 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 36.51.01.00 / 421100 – Unterhaltung Gebäude Kindertageseinrichtungen in Höhe von 35.000 EUR. Die Finanzierung von Gebäudegutachten muss gesichert werden sowie fortlaufende Instandhaltungsmaßnahmen. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt-Sachkonto 55.10.01.00 / 785130 / PARK0002.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Grundsatzbeschluss und Vorgriffsbeschluss in den Haushalt 2025 nach § 78 SächsGemO - 4. Bauabschnitt Rathaus, 2. OG Umbau Sanitärbereich

Beschluss-Nr. 2024/128

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 die Maßnahme „4. Bauabschnitt Rathaus, 2. OG Umbau Sanitärbereich“ unter dem Produkt-Sachkonto 11.12.01.00 / 421100 im Haushaltsjahr 2024 zu planen und mit der Umsetzung zu beginnen sowie im Haushaltsjahr 2025 fertigzustellen und abzurechnen. Dafür wird eine Rückstellung in Höhe von 80.000 EUR gebildet. Mit diesem Beschluss wird die Maßnahme fester Bestandteil des Haushaltsplanes. Zudem ist die Maßnahme nach § 78 SächsGemO als „Vorgriff“ zum Haushalt 2025 zu sehen, da ein Hauptteil der Liquidität erst im Jahr 2025 aufgrund der Abrechnungen abfließen wird. Durch die Bildung der Rückstellung wird der Ergebnishaushalt nur im Jahr 2024 belastet.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Vergabe von Bauleistungen - Umbau Bowlingdschungel zur Erweiterung Kita Flohkiste - Los 31 Starkstrom - Bestandsgebäude Kita Flohkiste

Beschluss-Nr. 2024/123

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 für den o. g. Bauauftrag den Zuschlag an den Bieter Nummer 2 zu vergeben.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Vergabe von Bauleistungen - Umbau Bowlingdschungel zur Erweiterung Kita Flohkiste - Los 33 Heizungs- und Sanitärinstallation - Bestandsgebäude Kita Flohkiste

Beschluss-Nr. 2024/124

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 für den o. g. Bauauftrag den Zuschlag an den Bieter Nummer 2 zu vergeben.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese"
Abwägungsbeschluss

Beschluss-Nr. 2024/126

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken entsprechend der Anlage zu berücksichtigen.

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0 

Flächennutzungsplan der Stadt Taucha
3. Änderung
Abwägungsbeschluss

Beschluss-Nr. 2024/127

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 17.10.2024 die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken entsprechend der Anlage zu berücksichtigen.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 


Tobias Meier
Bürgermeister