Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Taucha sind monatlich Elternbeiträge und weitere Entgelte zu entrichten. Die folgenden Elternbeiträge und weiteren Entgelte gelten auf der Grundlage der vom Stadtrat am 06.04.2023 beschlossenen und im Tauchaer Stadtanzeiger am 30.04.2023 bekanntgemachten Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Tagespflege) in der Stadt Taucha (Elternbeitragssatzung) ab dem 01.01.2025.