Der Rat der Stadt Taucha hat am 20. Januar 2022 die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKO "Zentrale Kernstadt" und die Fortschreibung des integriertem Stadtentwicklungskonzeptes INSEK beschlossen. Die Anlagen der Konzepte finden Sie im Folgenden.
Der Rat der Stadt Taucha hat am 20. Januar 2022 die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKO "Zentrale Kernstadt" und die Fortschreibung des integriertem Stadtentwicklungskonzeptes INSEK beschlossen. Beide Dokumente sind im Folgenden veröffentlicht.
Beschlusstext:
Festlegung Stadtumbaugebiet "Zentrale Kernstadt",
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKO "Zentrale Kernstadt" und Fortschreibung des integriertem Stadtentwicklungskonzeptes INSEK
Beschluss-Nr. 2022/004
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 20.01.2022:
- das integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), in der Fassung vom 03.01.2022 (Anlage 1), wird als gesamtstädtisches Strategiepapier, als für die gesamte Stadtentwicklung ausgerichtete Rahmenplanung nach § 1 Abs. 2 & 11 BauGB beschlossen;
- das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrale Altstadt“, in der Fassung vom 10.01.2022 (Anlage 2), wird als gebietsbezogener, städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171 Absatz 2 BauGB beschlossen;
- die im SEKO „Zentrale Altstadt abgeleitete Abgrenzung des Fördergebietes „Zentrale Kernstadt“ (Anlage 3) wird als Maßnahmengebiet nach § 171b BauGB zur Beantragung von Städtebaufördermitteln im Programm „Lebendige Zentren (LZP) – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ festgelegt;
- die bei Aufnahme in das Förderprogramm zu erbringenden Eigenanteile werden in den Haushaltsplan aufgenommen, unter dem Vorbehalt der Möglichkeit der Fortschreibung in Abhängigkeit der erteilten oder in Aussicht stehenden Förderung;
- der Beschluss 2021/031 vom 15.04.2021 über das SEKO „Zentrale Altstadt“, in der Fassung vom 26.02.2021, wird aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt.
► DOWNLOAD PDF: Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK), in der Fassung vom 03.01.2022
► DOWNLOAD PDF: Das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) „Zentrale Altstadt“, in der Fassung vom 10.01.2022