Bekanntmachung: Vorbereitung der Planung für das Projekt: B 87, Neubau Geh- und Radweg Taucha-Jesewitz

Bekanntmachung

der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig

Vorbereitung der Planung für das Projekt: B 87, Neubau Geh- und Radweg Taucha-Jesewitz
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken


Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Stadt Taucha auf Grundlage der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen sowie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der Gemarkung: Dewitz

Flurstücke: 71/1, 71/2, 74, 93/a, 94/2, 95/3, 96/3, 97/4, 98, 99/2, 108, 109, 110, 113/a, 113/b,
113/c, 114, 114/a, 160/1, 160/3, 160/4, 160/5, 173/6, 173/7, 173/8, 174/5, 175/1, 175/2, 176/1,
176/2, 176/4, 177, 180/1, 180/2, 180/3, 185/1, 185/5, 185/e, 185/f, 185/g, 186/a, 187, 188,
188/a, 188/b, 188/c, 188/d, 193, 217, 218, 219, 220, 221, 222/1, 249, 258, 259, 262, 263

im Zeitraum von 08.07.2024 bis voraussichtlich 31.08.2024 folgende Vorarbeiten durchgeführt:

Vermessungsarbeiten.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Sächs. Straßengesetz (§ 16a FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese zu dulden.
Zur Durchführung der Arbeiten werden die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung bzw. der LISt GmbH betreten und ggfs. befahren. Lagepläne, ggf. unter Ausweisung des Untersuchungsraumes, sind im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen einsehbar:

https://mitdenken.sachsen.de/1042386

Ansprechpartner:
Frau Silvia Beutin, LISt GmbH
Telefon: +49 37207 832-528
E-Mail: silvia.beutin@list.smwa.sachsen.de

Etwaig durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Vorhabens entschieden.

Hainichen, 05.06.2024

Sören Trillenberg
Geschäftsführer