Bibliotheksanmeldung
Leistungsbeschreibung
Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.
Ansprechstelle
Bibliotheken in Sachsen
–> Bibliothekenführer
Landesverband Sachsen im Deutschen BibliotheksverbandWeitere Informationen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Bibliotheksstandortes ein:
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Voraussetzungen
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten
Verfahrensablauf
Die Bibliotheksanmeldung ist Je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass (bei Online-Beantragung in Kopie)
Fristen
gegebenenfalls: für die Verlängerung
Kosten (Gebühren)
Gebühren für Anmeldung und Benutzung (durch Satzung/Benutzungsordnung festgelegt)
Hinweise (Besonderheiten)
Örtliche Besonderheiten: keine
Rechtsgrundlage
Satzung / Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022
Rechtsbehelf