Ratte melden (öffentliche Flächen)

  • Leistungsbeschreibung

    Ratten gelten als Überträger von Krankheiten, deren Vorkommen sollten Sie daher umgehend dem Grundstückseigentümer / der Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie treten vermehrt an Orten auf, wo Abfälle in offenen Müll- und Biotonnen oder auf Komposthaufen gelagert werden. Betrifft das Vorkommen ein Privatgrundstück, ist der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin für Maßnahmen gegen die Ratten zuständig und zu informieren. Handelt es sich um eine öffentliche Fläche oder ist der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin nicht bekannt, wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

  • Weitere Informationen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie ein, wo Sie die Ratte beobachtet haben:

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsbehörde oder Gesundheitsamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

       

  • Verfahrensablauf

    Verständigen Sie den jeweiligen Grundstückseigentümer / die jeweilige Grundstückseigentümerin oder den Vermieter / die Vermieterin, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser beziehungsweise diese muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Fristen

          

  • Kosten (Gebühren)

    Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Achtung! Wenn Ihr eigenes Grundstück betroffen ist, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass aufgefundene, tote Ratten unverzüglich beseitigt und Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden.
    Die Gesundheit von Mensch und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf seinen Seiten über Methoden und zugelassene Mittel der Schädlingsbekämpfung.

  • Rechtsgrundlage

    örtliche Vorschriften zu Hygiene und Lebensmittelschutz sowie Ordnung und Sicherheit (verschiedentlich auch Polizeiverordnung)

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 23.02.2022

  • Rechtsbehelf