Reisepass ändern lassen (Wohnort)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:
Zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Kosten (Gebühren)
keine
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Rechtsgrundlage
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Paßgesetz (PaßG) – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 04.08.2017
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare