Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Leistungsbeschreibung
Schadstellen wie Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse auf Fahrbahnen, mangelnde Fahrbahnentwässerung sowie Hindernisse auf Fahrbahnen gefährden die Verkehrssicherheit. Für die Beseitigung ist der jeweilige Baulastträger zuständig. Wenn Sie Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Hinweis: Eine Mitteilung, dass der Schaden behoben wurde, erfolgt nur im Ausnahmefall.
Weitere Informationen
Hinweis: Bitte beachten Sie örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Namen der Stadt oder Gemeinde an, auf deren Gebiet der Straßenabschnitt liegt:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024
Rechtsbehelf
entfällt