Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Beschädigte Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden, stellen eine akute Gefahr dar. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu verständigen.
Weitere Informationen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Standort der defekten Straßenlaterne ein:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. örtlicher Entstör- oder Bereitschaftsdienst Straßenbeleuchtung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 14.04.2021
Rechtsbehelf